Reißerische Berichterstattung mit erheblichen Webfehlern in Sachen NSU
Vorwürfe gegen Verfassungsschutz und Polizei M-V haltlos
Keine Vernehmung eines Verfassungsschützers durch den NSU-Ausschuss
Die Aussage, der NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss habe jüngst einen Verfassungsschützer aus M-V vernommen, entspricht nicht den Tatsachen. Bislang wurde weder ein Angehöriger des Verfassungsschutzes M-V geladen noch gehört.
Dies ist ohne großen Rechercheaufwand aus der Internetseite des Bundestages ersichtlich.
Keine Versäumnisse des Verfassungsschutzes M-V hinsichtlich "NSU-Spende"
In den Medien wird seit einiger Zeit wiederholt behauptet, der Verfassungsschutz M-V habe Kenntnis von einer NSU-Spende im Jahre 2002 gehabt und nichts unternommen. Dazu wird nochmals klargestellt:
Den Medien liegt offenbar ein Bericht des Verfassungsschutzes M-V aus dem Jahre 2002 vor, wonach die Neonazi-Postille "Der Weisse Wolf" eine anonyme Geldzahlung erhalten haben soll. Dieser enthält jedoch keinerlei Hinweise oder Bezüge zum NSU.
Auch sonst war dem Verfassungsschutz M-V bis zum November 2011 der "NSU" nicht bekannt. Daher sind die erhobenen Vorwürfe, der Verfassungsschutz M-V habe die angeblichen Zusammenhänge zwischen der "Spende" und dem "NSU" nicht erkannt und hätte nichts unternommen, abwegig. Darauf hat Innenminister Lorenz Caffier zuletzt am 21. Juni hingewiesen und anderslautende Berichte dementiert.
Keine Erkenntnisse zu den von den Medien behaupteten Verbindungen des Trios nach M-V
Es wird behauptet, die Terrorzelle habe enge Verbindungen nach Mecklenburg-Vorpommern geknüpft, eines der BKA-Fahndungsfotos zeige das Trio "mutmaßlich während eines Urlaubs in oder bei Anklam im Jahre 2009". Zudem sollen die Mitglieder der Neonazi-Terrorzelle NSU seit den 90er Jahren über das rechtsextreme Netzwerk "Blood and Honour", das im Jahre 2000 verboten wurde, Bekanntschaften zu Neonazis in Mecklenburg-Vorpommern geknüpft haben. Ob und inwieweit das Trio Kontakte in die rechtsextreme Szene des Landes gehabt hat, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Keine Einbindung des Verfassungsschutzes M-V in die polizeiliche Fahndung
Es wird behauptet, der Verfassungsschutz M-V sei wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlages in Thüringen seit 1999 in die Fahndung nach dem "Trio" eingebunden gewesen.
Einen solchen "Fahndungsauftrag" an den Verfassungsschutz hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Gezielte Hinweise auf den Aufenthaltsort des "Trios" in Mecklenburg-Vorpommern lagen dem Verfassungsschutz zu keinem Zeitpunkt vor.
Der Verfassungsschutz M-V war in den allgemeinen Informationsaustausch der Verfassungsschutzbehörden eingebunden. Auch daraus ergaben sich keine Hinweise zum Aufenthalt des "Trios" in M-V.
Keine Vorgabe für strafrechtliche Ermittlungen durch Verfassungsschutz
Die Behauptung, der Verfassungsschutz habe der Polizei die Ermittlungsrichtung vorgegeben, ist schlichtweg falsch. Richtig ist vielmehr, dass die Soko "Kormoran" des LKA M-V Hinweisen zu einem möglichen rechtsextremistischen Hintergrund nachgegangen ist. Leider erbrachten diese Hinweise keine Erkenntnisse zum Tatmotiv. Dies hatte der Leiter der Soko "Kormoran" im Untersuchungsausschuss des Bundestages am 14. Juni 2012 auch dargestellt. Darüber hinaus hat er in dieser Anhörung auch zu einem möglichen OK-Hintergrund vorgetragen und dabei auch über eine Erkenntnis des Verfassungsschutzes M-V zu einem möglichen Tathintergrund aus dem Bereich der internationalen Rauschkriminalität berichtet. Dazu hatte der Verfassungsschutz M-V der Polizei im Jahre 2004 pflichtgemäß entsprechend der Rechtslage Mitteilung gemacht.
Die Behauptung, die Polizei hätte Parallelen zu anderen Tatorten übersehen, ist ebenso nicht zutreffend. Diese wurden bereits etwa zwei Wochen nach der Tat insbesondere durch die Waffenuntersuchung erkannt.
Innenminister Lorenz Caffier: "Bei aller durchaus berechtigten Kritik an der Arbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie ist eine Grenze überschritten, wenn im Rahmen der Berichterstattung ungeprüft Spekulationen und Falschaussagen verbreitet werden. Mit dem Untersuchungsausschuss des Bundestages gibt es ein anerkanntes parlamentarisches Gremium, das sich mit allen bisher noch unbeantworteten Fragen aus den NSU-Morden befasst. Außerdem ermittelt der Generalbundesanwalt zu den Vorgängen. Die Untersuchungs- und Ermittlungsergebnisse sind abzuwarten, immer neue Mutmaßungen helfen niemandem. Ich hoffe, dass die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden im Lichte der Erkenntnisse der Untersuchungen und Ermittlungsergebnisse gestärkt wird und erkannte Strukturprobleme beseitigt werden. Von der Auflösung der Landesämter für Verfassungsschutz halte ich vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrungen jedoch nichts. Die Schaffung einer Geheimpolizei lehne ich ab."