Geheimschutz

Der Geheimschutz ist ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls und für den demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden lebenswichtige Interessen, die Sicherheit oder den Bestand des Bundes oder eines seiner Länder gefährden kann, geheimgehalten und vor unbekannter Kenntnisnahme geschützt werden.

Der materielle Geheimschutz dient zur Schaffung der organisatorischen und technischen Vorkehrungen zum Schutz von Verschlusssachen und von räumlichen Sicherheitsbereichen. Die rechtlichen Voraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern sind in der Verschlusssachenanweisung Mecklenburg-Vorpommern (VSA M-V) geregelt

Die Verschlusssachenanweisung enthält unter anderem Regelungen über die Geheimhaltungsgrade von Verschlusssachen, ihre Herstellung und Kennzeichnung, ihre Aufbewahrung und Sicherung sowie ihre Weitergabe und ihren Transport.

Speziell zum Schutz der Informations- und Kommunikationstechniken wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Beratung zu allen Sicherheitsfragen beim Einsatz von Telefoneinrichtungen, Computern sowie bei der Nutzung des Internets.

Wesentlichstes Instrument des personellen Geheimschutzes ist die Sicherheitsüberprüfung für die Personen, denen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zugewiesen werden soll. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Sicherheitsüberprüfung in Mecklenburg-Vorpommern sind im Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG M-V) geregelt.

Sicherheitsüberprüfungen können sowohl im Behördenbereich als auch im nicht öffentlichen Bereich erfolgen. Hervorzuheben ist, dass niemand ohne seine ausdrückliche Zustimmung einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden darf.

Das SÜG MV unterscheidet drei Überprüfungsarten: die einfache Sicherheitsüberprüfung, die erweiterte Sicherheitsüberprüfung sowie die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen. Die Art der durchzuführenden Sicherheitsüberprüfung richtet sich nach der konkret auszuübenden Tätigkeit.

Ziel der Sicherheitsüberprüfung ist die Feststellung von Sicherheitsrisiken. Ein Sicherheitsrisiko liegt zum Beispiel vor bei Unzuverlässigkeit, fehlender Verfassungstreue oder Erpressbarkeit beziehungsweise bei besonderer Gefährdung durch Anbahnungs- oder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste.
Personen, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zugang zu Verschlusssachen oder in sensible Bereiche verwehrt werden.

Der personelle Sabotageschutz soll ebenso wie der personelle Geheimschutz verhindern, dass unzuverlässige Personen in besonderen Sicherheitsbereichen von lebenswichtigen Versorgungseinrichtungen oder von verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Sicherheitsüberprüfung zum Sabotageschutz in Mecklenburg-Vorpommern sind im Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG M-V) geregelt.

Die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die auf sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen tätig werden sollen, erfolgen als einfache Sicherheitsüberprüfung in einem formalisierten Verfahren, das dem beim personellen Geheimschutz entspricht.

Weitere Vorschriften zum personellen Sabotagschutz gibt es auch im Atomgesetz (AtomG) und im Luftverkehrsgesetz (LuftVG).