Die Verfassungsschutzbehörden sind als Reaktion auf die Erfahrungen der Weimarer Demokratie und ihres Zerfalls entstanden. Als erste freiheitliche Verfassung Deutschlands war die Weimarer Reichsverfassung vom idealistischen Demokratiemodell der "reinen Toleranz" geprägt. Jede politische Strömung sollte die Möglichkeit haben, sich durchzusetzen, soweit sie nur die erforderliche Mehrheit im Parlament erreichen konnte. Man ging davon aus, dass sich die Demokratie im freien Spiel der Kräfte als die beste denkbare Staatsform von selbst durchsetzen werde.