Rechtsextremismus

Die Überwachung rechtsextremistischer Entwicklungen gehört zu den Arbeitsschwerpunkten der Verfassungsschutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern. In den vergangenen Jahren wurde die Entwicklung des Rechtsextremismus im Lande maßgeblich von der NPD bestimmt. Sie setzte die politische Agenda und zeigte das größte Mobilisierungspotenzial. Dabei wurde sie durch die neonazistische Kameradschaftsszene unterstützt. Zur jeweils aktuellen Entwicklung wird auf die hier eingestellten Verfassungsschutzberichte verwiesen.

Unter Rechtsextremismus werden Bestrebungen verstanden, die darauf ausgerichtet sind die verfassungsgerichtlich definierte freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 5 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. § 6 Abs.1 Nr.1 LVerfSchG) zu beseitigen. Rechtsextremisten lehnen insbesondere das an den Menschenrechten orientierte Gleichheitsprinzip ab. Das rechtsextremistische Werteverständnis steht im Gegensatz zu den Werten einer modernen Demokratie, die eine offene Gesellschaft ausmachen und in der die Würde des Menschen als oberster Verfassungsgrundsatz gilt. Rechtsextremisten sind Feinde des demokratischen Verfassungsstaats.

In der Praxis des Verfassungsschutzes werden folgende Merkmale als Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen gewertet. Diese werden in der Literatur als kennzeichnend für ein rechtsextremistisches Weltbild aufgeführt [1]:

  • Rechtsextremisten lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung ab und wollen - auch unter Anwendung von Gewalt - ein autoritäres oder gar totalitäres staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll.

Dementsprechend finden sich im Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Ausprägung folgende ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster:

  • ein aggressiver Nationalismus, für den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als „minderwertig" betrachtet
  • der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf „rassischer" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschränkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des „Volkskollektivismus" („Du bist nichts, Dein Volk ist alles") entgegensetzt, Antipluralismus
  • eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis einer Wiederbelebung rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts
  • der Wunsch nach einem „Führerstaat" mit militärischen Ordnungsprinzipien (Militarismus)
  • Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des „Dritten Reiches" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und

eine ständige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten

Quellen

[1] vgl. Armin Pfahl – Traughber, Der organisierte Rechtsextremismus in Deutschland nach 1945, in Wilfried Schubarth, Richard Stöss (Hrsg.), Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz, Opladen 2001, 71 ff.

Die im Jahr 1964 gegründete NPD ist die älteste rechtsextremistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Hochphase hatte sie in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre mit bis zu 28.000 Mitgliedern.

Nach zahlreichen Erfolgen bei Landtagswahlen zwischen 1966 und 1968 verfehlte sie bei der Bundestagswahl im Jahr 1969 mit 4,3% nur knapp den Sprung ins Parlament. Danach setzte ein rascher Niedergang ein. Der langjährige Parteivorsitzende Adolf von Thadden gab sein Amt auf. Binnen kurzer Zeit verlor die Partei einen Großteil der Mitglieder, im Jahr 1975 gehörten ihr nur noch 10.800 Personen an, 1996 hatte sie bundesweit nur noch 3.500 Mitglieder. Lange Zeit waren bei Landtagswahlen keine Erfolge zu verzeichnen.

Unter ihrem Parteivorsitzenden Udo Voigt, der die NPD von 1996 bis 2011 anführte, erlebte die NPD zunächst eine neue Phase des Aufschwungs und erheblichen Zulauf, insbesondere von jüngeren Rechtsextremisten. Inhaltlich radikalisierte sich die Partei und propagierte einen „nationalen“ und „völkischen Sozialismus“ mit offen bekundeter Ablehnung des politischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland. Zudem öffnete sie sich für Angehörige der neonazistischen und subkulturellen rechtsextremistischen Szene. Ende 2007 gehörten der Partei bundesweit etwa 7.200 Personen an.

Seit einigen Jahren hat die Partei jedoch mit zahlreichen personellen, organisatorischen und finanziellen Problemen zu kämpfen. Ihr werden gegenwärtig noch 5.200 Mitglieder[1] zugerechnet.

Die NPD vertritt offen und in besonders aggressiver Weise fremdenfeindliche, rassistische und antisemitische Positionen und versteht sich als Fundamentalopposition zum gegenwärtigen "System". Die von ihr propagierte Ideologie der „Volksgemeinschaft“ lässt deutlich ihre Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus erkennen.

Seit 1997 verfolgt sie mit ihrem "Drei-Säulen-Konzept" ("Kampf um die Straße", "Kampf um die Köpfe", "Kampf um die Parlamente"), das später um eine vierte Säule ("Kampf um den organisierten Willen") erweitert wurde, eine Mehrfachstrategie, die über die angestammte Rolle als Wahlpartei hinausgeht und der verstärkten aktionistischen Orientierung dient.

Aufgrund ihres aggressiven verfassungsfeindlichen Verhaltens hatten Bundesregierung, Bundesrat und der Deutsche Bundestag im Frühjahr 2001 jeweils einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD gestellt. Mit Beschluss vom 18.03.2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das NPD-Verbotsverfahren jedoch ein. Im Zweiten Senat war die nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz notwendige Zweidrittelmehrheit für die Fortsetzung des Verfahrens nicht zustande gekommen. Die drei der sieben Richter, die für die Beendigung gestimmt hatten, führten aus, die Beobachtung einer Partei durch V-Leute des Verfassungsschutzes auf Vorstandsebene sei unmittelbar vor und während eines Verbotsverfahrens unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren.

Die Hoffnungen der NPD, dass der für sie positive Ausgang des Verfahrens zu einem erneuten Aufschwung beitragen würde, erfüllten sich zunächst nicht.

Die Wende trat erst 2004 ein, als die NPD den Anstoß zu einer "Volksfront von Rechts" gab, in der NPD, DVU und "Freie Nationalisten" politisch zusammenarbeiten sollten. Hierzu gehörte unter anderem die unter dem Begriff "Deutschlandpakt" getroffene Übereinkunft zwischen den beiden rechtsextremistischen Parteien, bei Wahlen nicht gegeneinander anzutreten. Diese Absprache wirkte sich erstmals bei zwei ostdeutschen Landtagswahlen im September 2004 aus. Die DVU errang sechs Sitze in Brandenburg und die NPD zog mit zwölf Mandaten (9,2%) in den sächsischen Landtag ein. Bei der Landtagswahl in Mecklenburg- Vorpommern im September 2006 gelang es der NPD mit flächendeckender Unterstützung von Angehörigen der neonazistischen Kameradschaftsszene in ein zweites Landesparlament einzuziehen. Die NPD erreichte hier 7,3%.

Auf dem Sonderparteitag im April 2009 brach ein schon länger schwelender parteiinterner Richtungskampf zwischen Voigt, der den radikalen, kompromisslosen Kurs der NPD weiterführen wollte, und Funktionären der sächsischen NPD-Landtagsfraktion offen aus. Letztere waren der Auffassung, dass die NPD nur dann dauerhaft Erfolg haben würde, wenn die Partei den "sächsischen Weg" weiter verfolge, der für einen gegenwartsbezogenen und volksnahen Nationalismus stehe. Voigt und seine Anhänger wiederum werteten es als gefährlichen Anpassungskurs, wenn nunmehr eine einseitige Hinwendung zu national konservativen Kreisen angestrebt werde. Bei einer Anpassung an konservative Schichten verlöre der klare sozialrevolutionäre Kurs der NPD seine Glaubwürdigkeit. Am Ende konnte sich Voigt durchsetzen; er wurde auf dem Parteitag wiedergewählt.

Zwar gelang der NPD bei den Landtagswahlen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2009 und 2011 mit 5,6 bzw. 6,0 Prozent der Wählerstimmen der Wiedereinzug in die Landesparlamente, sie konnte aber ihre früheren Erfolg nicht wiederholen.

Neuer Parteivorsitzender wurde im November 2011 der damalige Vorsitzende der NPD-Landtagsfraktion in Sachsen, Holger Apfel. Die Strategie Apfels, sich unter dem Schlagwort „seriöse Radikalität“ vom Image einer neonazistischen und gewaltaffinen Skandalpartei zu lösen, hatte jedoch keinen Erfolg. Die NPD verlor weiter an Zustimmung.

Der Parteiaustritt Apfels im Dezember 2013, der in der Medienberichterstattung mit sexuellen Übergriffen auf junge Parteiaktivisten in Verbindung gebracht wurde, hat der Glaubwürdigkeit der Partei weiter geschadet.

Zum kommissarischen Parteivorsitzenden wurde im Dezember 2013 Udo Pastörs, Fraktionsvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern und seinerzeit stellvertretender Bundesvorsitzender, bestimmt. Doch schon wenige Monate später verlor er das Amt an den Saarländer Frank Franz, der zuvor Pressesprecher des Bundesvorstandes der NPD war und nun seit November 2014 Bundesvorsitzender der NPD ist.

Im Ergebnis der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 4. September 2016 erreichte die NPD nur noch einen Stimmenanteil von 3,0 % und verlor damit auch ihre letzte Vertretung in einem Landesparlament.

Am 14. Dezember 2012 beschloss der Bundesrat, einen neuen Anlauf für ein Verbot der NPD zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sollte erneut über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD entscheiden.

Am 20. März 2013 ließ die Bundesregierung in einer Bundespressekonferenz mitteilen, dass sie die Entscheidung des Bundesrates mit Respekt zur Kenntnis nimmt, einen zusätzlichen eigenen Verbotsantrag jedoch für nicht erforderlich hält.[2]

Mit Beschluss vom 2. Dezember 2015 gab der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bekannt, dass die Verhandlungen über das vom Bundesrat beantragte Parteiverbot durchzuführen ist. Der Verbotsantrag des Bundesrates war also nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zulässig und hinreichend begründet. Die mündliche Verhandlung fand vom 1. bis zum 3. März 2016 statt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Januar 2017 seine einstimmig ergangene Entscheidung verkündet, die NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nicht zu verbieten. Das Gericht hat nach der materiellen Prozesslage festgestellt, dass das Handeln der NPD planmäßig auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Es fehle aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass das Handeln gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zum Erfolg führt. Eine Durchsetzung des verfassungsfeindlichen politischen Konzepts der NPD mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln erscheine ausgeschlossen. Die NPD verfüge weder über die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen noch über die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen. Auch durch die Beteiligung am Prozess der politischen Willensbildung bestehe wegen des eingeschränkten Mobilisierungsgrades und ihrer geringen Wirkkraft in die Gesellschaft in absehbarer Zeit keine Möglichkeit erfolgreicher Verfolgung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele. Die Präsenz der NPD und damit die vom Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger ausgehende einschüchternde Wirkung weise lediglich lokale oder – seltener – einige wenige regionale Schwerpunkte auf. Auf Einschüchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen könne mit den Mitteln des präventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden.

Die NPD bleibt wegen ihrer Netzwerkfunktion in der rechtsextremistischen Szene und der damit verbundenen politischen Bedeutung für den Rechtsextremismus gerade in Mecklenburg-Vorpommern gleichwohl ein Beobachtungsschwerpunkt des Verfassungsschutzes.

Hinsichtlich der Entwicklung der Partei in Mecklenburg-Vorpommern wird ergänzend auf die Verfassungsschutzberichte hingewiesen, die auf dieser Internetseite eingestellt sind.

Quellen

[1] vgl. Bundesministerium des Innern, Verfassungsschutzbericht 2015

[2] Internetseite des Bundesrates vom 03.05.2016, abgerufen am 18.10.2016

Neonazis beziehen sich auf die von Rassismus und Nationalismus geprägte Weltanschauung des „Dritten Reiches“ und machen diese zur Grundlage ihrer politischen Zielvorstellungen. Sie streben die Errichtung eines „Führerstaates“ an, in dem die Gewaltenteilung abgeschafft ist und nur der „Führerwille“ Recht setzt.  

Ein solche totalitäre Herrschaft will eine „völkisch“ homogene Gemeinschaft errichten, die jeden - auch unter Anwendung von Gewalt - ausschließt, der nicht den rassistischen und politischen Vorstellungen der Neonazis entspricht. Eine Opposition oder Meinungsvielfalt werden nicht zugelassen.

Neonazis organisieren sich - soweit sie nicht Mitglied in einer rechtsextremistischen Partei sind -  vorwiegend oder zusätzlich in örtlichen Gruppierungen, die sich häufig „Kameradschaften“ nennen. Sie arbeiten hierzulande eng mit der NPD zusammen. Daneben sind auch Aktivitäten erkennbar, für die sie als „freie Kräfte“ allein Verantwortung übernehmen.

In der Szene haben sich einzelne jährlich wiederkehrende Veranstaltungen etabliert, die rituellen Charakter haben, wie z. B. Sonnenwendfeiern oder „Heldengedenkveranstaltungen“. Daneben gibt es aber auch immer wieder gruppeninterne Veranstaltungen wie Schulungen sowie Aktionen, mit denen eine möglichst große öffentliche Wirkung im Sinne der eigenen politischen Überzeugungen erzielt werden soll, wie z. B. Plakatierungen, Flashmobs oder Flugblattaktionen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind zur Zeit u. a. folgende neonazistische Gruppierungen aktiv:

  • „Nationale Sozialisten Rostock“
  • „Rostocker Division“
  • „Netzwerk Freies Pommern/Nationale Sozialisten Pommern“
  • „Kameradschaftsbund Anklam“
  • „Kameradschaftsbund Bargischow“
  • „Pommern Division“
  • „Nationales Bündnis Löcknitz“
  • „Kameradschaft Güstrow“

Personenpotenzial der rechtsextremistischen Organisationen 2018 in M-V

Rechtsextremismuspotenzial
- nach Organisationsgrad

M-V

2017

M-V

2018

Bund

2017

Bund

2018

in Parteien:

310

260

6.050

5.510

"Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD)

300

250

4.500

4.000

"DIE RECHTE"

< 5

< 5

650

600

"Der III. Weg"

< 5

< 5

500

530

in parteiunabhängigen bzw.
parteiungebundenen
Strukturen

550

570[1]

6.300

6.600

weitgehend unstrukturiertes
rechtsextremistisches
Personenpotenzial

640

670[2]

12.900

13.240

Gesamt[3]

1.500

1.500

24.000

24.100

davon gewaltorientierte Rechtsextremisten

700

700

12.700

12.700



[1]   darunter 500 Neonazis und 20 Aktivisten der "Identitären Bewegung" (rechtsextremistischer Verdachtsfall)

[2]   darunter mehrheitlich Angehörige der subkulturellen rechtsextremistischen Szene

[3]   Zahl nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften. Darüber hinaus enthält die Aufstellung zu den Bundeszahlen nur die auch in M-V aktiven Strukturen.