Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz

Wissen ist Macht. Die meisten Staaten dieser Welt sind an genauen und umfassenden Informationen, insbesondere aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Forschung und Militär, aus dem Ausland interessiert. So sind hierzulande vor allem technologisch-innovativ ausgerichtete Wirtschaftsunternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Regierungsstellen im hohen Maße Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste ausgesetzt.

Spionage und Ausforschungsaktivitäten erfolgen durch den Einsatz modernster technischer Hilfsmittel und menschlicher Quellen (Agenten). Sie sind vor allem auf Schwachstellen in technischen Prozessen oder Arbeitsstrukturen gerichtet und agieren stets im Verborgenen. Eine Vorhersage, wann Agenten oder fremde Nachrichtendienste ihr Aktivitäten aufnehmen oder beenden, ist deshalb nicht möglich. Durch aufmerksames und umsichtiges Handeln im Geschäfts- und Dienstbetrieb kann es jedoch gelingen, Spionage erheblich zu erschweren. Geheimnisse sollten nur einem eng begrenztem Personenkreis zugänglich gemacht und stets unter Verschluss gehalten werden!

Zur erfolgreichen Abwehr von Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste in Mecklenburg-Vorpommern ist die Mithilfe der Bevölkerung des Landes unverzichtbar. Bürgerinnen und Bürger, die Kenntnisse über nachrichtendienstliche Aktivitäten haben oder andere sachdienliche Hinweise zur Aufklärung oder Verhinderung von Spionage geben können, werden gebeten, sich mit der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung zu setzen. Selbstverständlich wird jede Kontaktaufnahme absolut vertraulich behandelt.

Kontakt zur Spionageabwehr

Jeder kann ohne eigenes Zutun in Kontakt zu einem fremden Nachrichtendienst geraten und ungewollt in illegale Aktivitäten verstrickt werden. Die Spionageabwehr kann im Falle einer umfassenden Offenbarung Wege aufzeigen, die unangenehme staatliche Sanktionen rechtzeitig verhindern.

Wir sind für Sie da:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Verfassungsschutz
Spionageabwehr
Postfach: 11 05 52
19005 Schwerin
Telefon: +49 385 / 74 20 0
Telefax: +49 385 / 71 44 38

Es ist für jeden Staat und seine Regierung von großem Nutzen, bereits im Vorfeld von bilateralen Verhandlungen, die maximale Kompromissfähigkeit der anderen Seite zu kennen und sich im Pokerspiel um Macht und Einfluss einen entscheidenden Vorteil zu verschaffen.

Diese Bemühungen sind so alt, wie die Menschheit selbst und haben auch heute ihren Reiz und ihre Bedeutung nicht verloren.

Die politische Spionage kann u. a. folgende Ziele haben:

  • den gezielten Diebstahl von Informationen zu Regierungsinterna eines anderen Staates
  • Einflussnahme auf die Politik eines anderen Staates durch "Überwerbung" eines politischen Entscheidungsträgers selbst bzw. einer Person in dessen vertraulichem Umfeld oder
  • Unterstützung ausgewählter politischer Strömungen in anderen Staaten

Seit Jahren sind Bemühungen der Krisenländer festzustellen, sich in den Besitz von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen einschließlich der zu ihrem Einsatz erforderlichen Trägertechnologie zu bringen. Die illegale Verbreitung von ABC-Waffen bzw. deren Technologien bezeichnet man als Proliferation. Darunter fällt auch die Bereitstellung von wissenschaftlich-technischem Know-How.

Exportorientierte Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern sollten daher stets misstrauisch werden, wenn:

  • ihnen der Endverbleib ihrer Güter unklar ist
  • der Geschäftskunde den Verwendungszweck des Produktes nicht nennen möchte oder aber in Fachfragen einen Mangel an Sachverstand erkennen lässt
  • ohne erkennbaren Grund Zwischenhändler eingeschaltet werden
  • angebotene Zahlungsbedingungen besonders günstig sind (Barzahlung, hohe Vorauszahlung, ungewöhnliche Provisionen)
  • der Käufer auf eine Einweisung in die Handhabung, auf Serviceleistung oder auf Garantie verzichtet
  • Mitglieder von Besucherdelegationen nicht namentlich vorgestellt werden oder aber zu weiteren Geschäftsverbindungen in Deutschland geschwiegen wird

Die strategische Position eines Unternehmens am Markt hängt entscheidend von seiner Verfassung in den Bereichen Einkauf, Personal, Produktion, Distribution, Verkauf, Marketing, Produktlinien und Finanzen ab. Auch Forschungsergebnisse und technische Details bestimmter Produkttechniken besitzen einen hohen Stellenwert in Unternehmen. Informationen hierüber sind daher für jeden Mitbewerber am Markt von hohem Interesse.

Staaten haben darüber hinaus auch Interesse an Informationen über die Wirkung von Wirtschaftssanktionen gegen andere Staaten oder über die neuesten Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten sowie das Geschehen auf den internationalen Finanzmärkten.

Kritik wird immer dann formuliert, wenn staatliche Nachrichtendienste dafür missbraucht werden, Unternehmen, die auf ihrem Staatsgebiet ansässig sind, durch erzielte Informationen Vorteile im internationalen Wettbewerb zu verschaffen.

Zum einen sind es hochentwickelte Industriestaaten, die durchaus von Wirtschaftsspionage profitieren. Durch Ausspähung des Entwicklungsstandes einer Branche können eigene außenwirtschaftliche und subventionspolitische Maßnahmen getroffen werden, die entweder die eigene Industrie konkurrenzfähiger machen oder aber Subventionen einsparen helfen. Zum anderen spionieren weniger technisch fortgeschrittene Staaten. Ihnen geht es um die Beschaffung von technischem Know-How, um den Rückstand der eigenen Industrie ohne Entwicklungskosten und Lizenzgebühren aufzuholen. Darüber hinaus geht es um die Beschaffung von Produktvorlagen und Fertigungstechniken, um mit kostengünstiger gefertigten Nachbauten auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu sein.

Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Maßnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechts- und Linksextremisten, durch ausländische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Innerhalb der staatlichen Maßnahmen gegen Wirtschaftsspionage nimmt der Verfassungsschutz eine wichtige Rolle ein.

Wirtschaftsschutz als der präventive Teil der Spionageabwehr umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen rechtswidrigen Abfluss von Know-how durch fremde Nachrichtendienste aus deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren sowie jeglichen potenziellen Angriffen bzw. Bedrohungen für die Wirtschaft durch Extremisten und Terroristen möglichst rechtzeitig zu begegnen.

Hier kommt der Prävention durch Sensibilisierung und Aufklärung eine wichtige Bedeutung zu. Diese hilft, eventuelle Spionageaktivitäten bereits im Vorfeld zu erkennen und abzuwehren.

Zudem unterstützt und berät der Verfassungsschutz vertraulich, praxisgerecht und fachkundig Firmen, Forschungseinrichtungen und Verbände bei der Klärung von Verdachtsfällen im Bereich der Wirtschaftsspionage.

Deutsche Unternehmen sind häufig Vorreiter des technologischen Fortschritts. Ihre Innovationskraft gilt als Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Damit dies so bleibt, müssen Know-how und sensible Daten vor Spionage geschützt werden. Oft ist nur ein geringer Aufwand notwendig, um interne Informationen effektiv gegen unbefugten Zugriff zu schützen.

Prävention ist immer der beste Schutz!

Die nachfolgenden Merksätze fassen kurz und prägnant die wesentlichen Aspekte des Informationsschutzes zusammen und können bei Bedarf durch betriebsinterne Gesichtspunkte ergänzt werden:

  • Nicht warten, bis der Spionagefall eingetreten ist!
  • Kernkompetenzen identifizieren – Informationsinventur durchführen!
  • Sicherheit muss Chefsache sein!
  • Ganzheitliches Sicherheitskonzept entwickeln (personell, materiell und IT-Sicherheit), die Umsetzung kontrollieren und permanent fortschreiben!
  • Informationsschutz als strategischen Erfolgsfaktor nutzen!
  • Know-how-Schutz auch gerade bei Auslandsreisen beachten!
  • Gutes Betriebsklima schaffen – zufriedene Mitarbeiter sind loyal!
  • Auffälligkeiten und konkrete Hinweise konsequent verfolgen; im Verdachtsfall an den Verfassungsschutz wenden!
  • Arbeitsvertragliche Regelungen zu klar definierten Geheimhaltungsvereinbarungen treffen, Verstöße sanktionieren!
  • Zugriffsberechtigungen nach dem Prinzip "Kenntnis nur wenn nötig" vergeben!

Im Rahmen des Wirtschaftsschutzes bieten wir Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Institutionen im Lande an, bei der Gestaltung und Entwicklung von konzeptionellen Überlegungen zur Abwehr von Spionageaktivitäten beratend zu unterstützen.

Nutzen Sie daher unser Angebot und vereinbaren mit uns ein unverbindliches und vertrauliches Beratungs- und Informationsgespräch, denn oft ist nur ein geringer Aufwand notwendig, um schutzwürdige Informationen vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

Wir sind für Sie da:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Verfassungsschutz
Spionageabwehr
Postfach: 11 05 52
19005 Schwerin
Telefon: +49 385 / 74 20 0
Telefax: +49 385 / 71 44 38

Cyber- bzw. Hackerangriffe sind ein allgemeines Phänomen, das mittlerweile in allen Bereichen des digitalen Datenverkehrs auftritt. Dementsprechend vielfältig sind die Vorgehensweisen, Motive und Ziele der Angreifer sowie deren Herkunft.

Ein in den letzten Jahren stetig zunehmendes Gefährdungspotential stellen Cyberangriffe auf deutsche Regierungsstellen, Behörden, Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen dar.

Daten sind die Rohstoffe unserer Zeit, und die Abhängigkeit moderner Gesellschaften von der Informationstechnologie (IT) hat ein kaum vorstellbares Maß erreicht. Der Schutz von Daten vor Ausspähung oder Verfälschung ist eine wichtige Aufgabe, deren Bedeutung in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat.

Das Meldungsaufkommen der letzten Jahre führt jedem vor Augen, welche Bedeutung und welches Ausmaß derartige Angriffe mittlerweile erreicht haben. In diesem Zusammenhang rücken auch die Bemühungen zur Abwehr entsprechender Attacken, die eine mögliche Schädigung bzw. Sabotage von „kritischen Infrastrukturen“ zur Folge haben könnten, zunehmend in den Fokus der behördlichen Betrachtung. Die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz von Daten und IT-Systemen wurden in Deutschland an die skizzierten Entwicklungen weiter angepasst und unterliegen einer fortwährenden Beurteilung.

Cyberangriffe bieten für den Angreifer, im Gegensatz zu herkömmlichen Mitteln und Methoden der Spionage und Sabotage, insgesamt erhebliche Vorteile. So erfolgen sie im Allgemeinen von beliebigen, „unbekannten“ Orten aus und unterliegen einem wesentlich geringeren Enttarnungs- und Gefährdungsrisiko für die handelnden Personen und Organisationen. Nicht wenige Staaten und mittlerweile auch terroristische Gruppierungen verfügen über eigene Fähigkeiten und Kapazitäten auf diesem Gebiet.

Aufgrund der Vielfalt von Cyberangriffen sind einerseits breitflächige technische Vorkehrungen zu treffen, die ein unberechtigtes Eindringen in digitale Systeme möglichst verhindern. Andererseits ist durch allgemeine und spezifische Aufklärung entgegenzuwirken, dass arglos potentiellen Angreifern der Zugriff auf digitale Kommunikationssysteme gewährt wird.

Der allgemeine Schutz von IT gegen „Cyber-Attacken“ mit Hilfe von Virenscannern und Firewalls sollte auch im privaten Bereich mittlerweile Standard sein. Der ständigen allgemeinen Flut von „ungezielten“ Angriffen wird mit diesen Techniken relativ zuverlässig entgegengewirkt. Präzise, hochwertig durchgeführte Angriffe auf ausgewählte Ziele hingegen können hiermit kaum noch sicher abgewehrt werden. Daher ist es wesentlich, derartige Attacken überhaupt aufzudecken und ihnen zielgerichtet entgegen zu wirken.

Die Sammlung und Auswertung relevanter Erkenntnisse ermöglicht die bedarfsgerechte Unterrichtung möglicher Adressaten solcher Angriffe und trägt somit zu einer stetigen Optimierung bestehender Schutzmechanismen sowie strategischen Handlungsüberlegungen bei.

Auf diesem weiten Feld der Abwehr von möglichen Cyberangriffen ist auch der Verfassungsschutz, in enger und vertraulicher Zusammenarbeit mit anderen Behörden, präventiv und repressiv im Rahmen seiner Aufgabenbeschreibung – Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder – tätig.