Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.verfassungsschutz-mv.de.
Die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
Nicht-Text-Inhalt
- Für mehrere Bilder wird der Dateiname als Alternativtext verwendet.
- Die Buttons zum Starten und Stoppen ein oder mehrerer Videos sind für blinde Nutzer nicht gut wahrnehmbar.
Info und Beziehungen
- Einige Überschriften enthalten keinen Text.
- Einige strukturrelevante Bereiche weisen in assistiven Technologien identische Namen auf.
- HTML wird verwendet, um Inhalt zu formatieren.
- Ein Auswahlfeld beim Kontaktformular stellt keine nähere Beschreibung zur Verfügung.
- Eine Label-Beschreibung im Kontakt-Formular ist keinem Formularelement zugewiesen.
- Im Kontaktformular werden zusammengehörige Elemente nicht gruppiert.
- Ein Ziel einer Verlinkung innerhalb der Webseite existiert nicht.
- Der Button zum Einstellen der Lautstärke im Videoplayer ist in der Hochkontrastansicht nicht sichtbar.
Benutzung von Farbe
- Einige Verlinkungen werden visuell ausschließlich durch Farbe hervorgehoben.
Kontrast (Minimum)
- In einigen Bereichen ist der Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarbe nicht ausreichend.
Tastatur
- Die Elemente des Videoplayers sind mit der Tastatur nicht erreichbar beziehungsweise bedienbar.
Linkzweck (im Kontext)
- Einige Verlinkungen besitzen identischen Text, obwohl sie auf unterschiedliche Inhalte verlinken.
Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
- Im Kontaktformular werden zusammengehörige Elemente nicht gruppiert.
- Ein Auswahlfeld beim Kontakt-Formular hat keine nähere Beschreibung.
Name, Rolle, Wert
- Ein Auswahlfeld beim Kontaktformular stellt keine nähere Beschreibung zur Verfügung.
Gebärdensprachvideos sollten vorhanden sein
- Grundlegende Informationen der Website sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.
Leichte Sprache sollte angeboten werden
- Grundlegende Informationen der Website sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht wahrnehmbar.
Nicht-Web-Dokumente (downloadbare Dateien)
- Ein oder mehrere PDF-Dokumente haben keine Lesezeichen.
- Ein oder mehrere PDF-Dokumente haben keinen für assistive Technologien lesbaren Titel.
- Ein oder mehrere Bilder in PDF-Dokumenten besitzen keinen Alternativtext.
- Ein oder mehrere Überschriften sind der hierarchischen Struktur nicht korrekt zugeordnet.
- Ein oder mehrere Tabellen in PDF-Dokumenten haben keinen für assistive Technologien lesbaren Tabellenkopf.
- Ein oder mehrere PDF-Dokumente sind für assistive Technologien nicht ausgezeichnet (getaggt).
- Einem oder mehreren PDF-Dokumenten fehlt die Definition der Sprache.
- Ein oder mehrere PDF-Dokumente besitzen keine für assistive Technologien lesbare Überschriften.
Unverhältnismäßige Belastung
Für alle genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkraftretens des 2. ÄndG des LBGG M-V war die Website bereits im Betrieb. Der Landesverfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ist im ersten Schritt bemüht, mögliche Barrieren zu identifizieren und anschließend einen Maßnahmenplan zur Beseitigung der Barrieren zu erstellen und umzusetzen.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel
- Die Audio-Inhalte der Videos sind nicht beziehungsweise nicht gut wahrnehmbar.
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen
- Visuelle Informationen der Videos sind nicht beziehungsweise nicht gut wahrnehmbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.04.2021 erstellt.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer toolbasierten Prüfung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.04.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Alternativ können Sie uns auf einem der folgenden Kanäle kontaktieren:
Kontakt
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
Kontakt
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.