EU-Kommission macht Weg für nationale Lösung frei

Lorenz Caffier: "Die Verlängerung der Mindestspeicherfristen muss wieder auf die Tagesordnung"

Nr.45  | 12.03.2015  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Der Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Länder, der Mecklenburg-Vorpommersche Innenminister Lorenz Caffier bedauert die Entscheidung der EU-Kommission, keinen neuen Anlauf zur Regelung der sogenannten Vorratsspeicherung auf europäischer Ebene zu planen.  (1)

Allerdings hat die Kommission nach dem Urteil des EuGH jedem Mitgliedsstaat die Möglichkeit eingeräumt, nationale Regelungen zu Mindestspeicherfristen zu erlassen.
 
Caffier hält die Kommissionsentscheidung aber auch für ein Signal an die politischen Verantwortungsträger in Deutschland:

„Der Weg ist nun für eine eigene nationale Regelung frei. Selbstverständlich sind dabei die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu berücksichtigen. Die Wiedereinführung der Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsdaten muss jetzt auf die politische Tagesordnung in Deutschland. Wir können nicht so tun, als gäbe es bei uns keine Bedrohung durch Schwerstverbrecher, Pädophile und Terroristen. Mindestspeicherfristen für Telekomverbindungsdaten werden dringend zur erfolgreichen Verbrechensbekämpfung benötigt, ob im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, die organisierte Kriminalität oder auch zur Verfolgung von Sexualstraftätern.“
Und weiter: „Die Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland brauchen eines ihrer Werkzeuge zurück, um schwerste Straftaten aufklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können.
Ich fordere deswegen die Bundesregierung auf, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung von Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverbindungsdaten vorzulegen.“

(1) http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13145_de.htm