Parlamentarische Anfragen

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20.03.2020 - Kleine Anfrage (Drs. 7/4723) des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD zur Kampagne der FDJ „30 Jahre sind genug!“ PDF 0,21 MB
09.03.2020 - Kleine Anfrage (Drs. 7/4593) des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD zu Aktuelle Berichterstattung vom Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,12 MB
07.02.2020 - Kleine Anfrage (Drs. 7/4593) des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE zu Kampfsporttraining der Neonazi-Szene PDF 0,14 MB
02.12.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/4328) der Abgeordneten Christel Weißig, fraktionslos zu Bürgerwehren in Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,13 MB
27.11.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/4312) des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD zu Aus- und Fortbildung für und Investitionen in den Verfassungsschutz PDF 0,11 MB
29.11.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/4240) der Abgeordneten Simone Oldenburg und Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE zur Rechtsextreme Veranstaltungen und Aktivitäten in Jamel (Gemeinde Gägelow) PDF 0,72 MB
29.08.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/3910) des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE zur „Blood & Honour“- Konzert in Budapest PDF 0,22 MB
02.08.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/3880) des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD zur Entwicklung krimineller Strukturen in Neubrandenburg PDF 0,12 MB
08.07.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/3673) des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD zur Entwicklung krimineller Clanstrukturen in Neubrandenburg PDF 0,13 MB
18.06.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/3578) des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD zur Grundlagen der Bekämpfung von Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,13 MB
07.06.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/3533) des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD zur Kooperationen des Beratungsnetzwerkes Demokratie und Toleranz mit Linksextremisten PDF 0,12 MB
10.04.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/3363) des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD zur Entwicklung der Reichsbürgerszene in Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,12 MB
30.04.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/3361) des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE zur „Identitäre Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,23 MB
10.04.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/3358) des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE zur Beteiligung von Dritten an Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung PDF 0,02 MB
11.04.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/3332) des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD zu Moscheen und islamische Gebetshäuser in Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,01 MB
07.05.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/3292) der Abgeordneten Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE zu Veranstaltungen der rechtsextremen Szene 2018 PDF 0,31 MB
30.04.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/3284) des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD zum Schutz der Demokratie und Meinungsfreiheit PDF 0,14 MB
06.03.2019 - Kleine Anfrage (Drs. 7/3191) des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE zur Neonazistischer „Tag der Ehre“ in Budapest/Ungarn PDF 0,2 MB
09.02.2018 - Kleine Anfrage (Drs. 7/1669) des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE zur Kontrolle mutmaßlicher „Combat 18“ - Mitglieder PDF 0,2 MB
12.10.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/1068) des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV zur Kommission zur „Prepper-Szene“ PDF 0,21 MB
02.10.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/1019) des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos zur Bekämpfung des Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,13 MB
01.09.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/953) des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD zur Durchdringung des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern mit verfassungsfeindlichen Linksextremisten PDF 0,11 MB
06.09.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/945) des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD zum Thema Besetzte Häuser und Hausbesetzer in Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,01 MB
22.09.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/927) des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD zu Fuhrpark und Fahrdienst der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,21 MB
07.08.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/871) der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD zum Thema Fördermittel für das „Peter-Weiss-Haus“, den Verein „Peter-Weiss-Haus e. V.“ und die „Subraum Genossenschaft eG“ Rostock PDF 0,2 MB
07.08.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/860) der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD zum Thema Fördermittel für die Vereine „Alternatives Wohnen in Rostock (AWIRO) e. V.“, „Café Median“ und Förderverein Greife(i)nbad e. V.“ (Rostock) PDF 0,2 MB
07.08.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/853) des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD zur Beteiligung aus Mecklenburg-Vorpommern an den Ausschreitungen bei G20 PDF 0,12 MB
17.07.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/772) des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD zum Thema „Nationale Bewegung“ auch in Mecklenburg-Vorpommern? PDF 0,2 MB
17.07.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/771) des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD zu „Combat 18“ und „Honour and Pride“ in Mecklenburg-Vorpommern? PDF 0,2 MB
21.07.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/770) des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD zum Thema „Zweiter Frühling“ des NSU auch in Mecklenburg-Vorpommern? PDF 0,2 MB
26.06.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/609) des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD zu Bürgerwehren in Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,13 MB
12.06.2017 - Kleine Anfrage (Drs. 7/571) der Abgeordneten Nikolaus Kramer und Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD zur Zusammenarbeit mit der Bundespolizei in Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,02 MB
27.06.2017 Kleine Anfrage (Drs. 7/678) des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei zur Erfassung und Auswertung von Reichsbürger-Fällen PDF 0,2 MB
30.06.2017 Kleine Anfrage (Drs. 7/670) des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei zum Waffenbesitz bei sogenannten Reichsbürgern PDF 0,12 MB
22.05.2017 Kleine Anfrage (Drs. 7/559) des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei zur erfassung von "Reichsbürger-Fällen" PDF 0,2 MB
07.04.2017 Kleine Anfrage (Drs. 7/426) des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei zum Erlass zu sogenannten Reichsbürgern PDF 0,11 MB
21.02.2017 Kleine Anfrage (Drs. 7/175) des Abgeordneten Holger Arppe zur Identitären Bewegung in Mecklenburg Vorpommern PDF 0,13 MB
20.03.2017 Kleine Anfrage (Drs. 7/339) des Abgeordneten Enrico Komning zum terroristischen Personenpotential in Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,12 MB
16.03.2017 Kleine Anfrage (Drs. 7/335) des Abgeordneten Bert Obereiner zur Beobachtung des "Islamischen Bundes e.V." Schwerin durch den Verfassungsschutz PDF 0,2 MB
16.03.2017 Kleine Anfrage (Drs. 7/332) des Abgeordneten Nikolaus Kramer zu Aktivitäten des Vereins Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. in Mecklenburg-Vorpommern (DITIB) und deren nahestehenden Organisationen PDF 0,01 MB
15.03.2017 Kleine Anfrage (Drs. 7/304) der Abgeordneten Christel Weißig zur Beobachtung der islamischen Gemeinde Rostock durch den Verfassungsschutz PDF 0,12 MB
01.03.2017 Kleine Anfrage (Drs. 7/261) des Abgeordneten Holger Arppe zur Bewertung des Internetportals "Indymedia" durch das Ministerium für Inneres und Europa PDF 0,29 MB
01.03.2017 Kleine Anfrage (Drs. 7/205) der Abgeordneten Dr. Ralph Weber und Dirk Lerche zu Veranstaltungen der linksextremen Szene PDF 0,15 MB
28.02.2017 Kleine Anfrage (Drs. 7/250) des Abgeordneten Nikolaus Kramer zum Islamischen Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,12 MB
08.07.2016 Kleine Anfrage (Drs.6/5595) der Abgeordneten Barbara Borchardt zu Aktivitäten von Scientology in Mecklenburg-Vorpommern PDF 0,03 MB

Anfragen vor 2016:

<em>23.12.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/2444) der Abgeordneten Borchardt, Fraktion DIE LINKE zur Neonaziband "Wiege des Schicksals" in M-V

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Neonazi-Band ansässig, welche bislang lediglich im Landesverfassungsschutzbericht 2012 eine Rolle spielte. Die Gruppe „Wiege des Schicksals“ aus dem Raum Anklam/Kreis Vorpommern-Greifswald trat laut Landesverfassungsschutzbericht als Musikgruppe in Mecklenburg-Vorpommern u. a. 2012 auf dem „Pressefest“ der NPD-Zeitung „Deutsche Stimme“ auf und ist auf der „Schulhof- CD“ der NPD vertreten (siehe Nordkurier, taz). Veröffentlichungen, beispielsweise der „Antifa Offensive Neubrandenburg“, berichten auch über einen Auftritt in der Friedländer Musikkneipe „Endstation“. Nach Presseinformationen soll ein Gemeindevertreter und stellvertretender Wehrleiter in Postlow bei Anklam, der Bassist der Band sein. In Internetberichten wird der Sänger der Gruppe benannt.

1. Bewertet die Landesregierung die Band „Wiege des Schicksals“ als neonazistische Band? Wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung?

Die Landesregierung bewertet die Band „Wiege des Schicksals“ als neonazistisch. Auftreten, Inhalte der Musikproduktionen sowie auch die Facebook-Seite zeigen eine neonazistische Ausrichtung der Band. Beispielhaft wird hier auf das im Verfassungsschutzbericht 2012 genannte Youtube-Video hingewiesen, in dem die Band auf die neonazistische „Volkstod- Kampagne“ Bezug nimmt. Darüber hinaus treten bei Konzerten Aktivisten aus neonazistischen Strukturen und aus der NPD als (Mit-)Organisatoren auf.

2. Seit wann ist der Landesregierung die Band „Wiege des Schicksals“ bekannt?

Die Band ist der Landesregierung seit dem Jahr 2007 bekannt.

3. Seit wann sind der Landesregierung die Mitglieder der Band als Angehörige der neonazistischen Szene bekannt?

Die der Landesregierung bekannten Mitglieder der Band sind der Landesregierung seit 2005 als Angehörige der regionalen neonazistischen beziehungsweise rechtsextremistischen Szene bekannt. Die öffentliche Nennung von zwei mutmaßlichen Bandmitgliedern im Internet (http://heile-welten.de/1558/bargischow-hat-wieder-die-wahl/) und in der Internetausgabe der
„taz.die tageszeitung“ im Artikel „Die Unsichtbaren“ vom 04.08.2013 ist der Landesregierung in diesem Zusammenhang bekannt.

4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Herstellung und den Vertrieb von Tonträgern der Band „Wiege des Schicksals“?

Die der Landesregierung bekannten Tonträger der Band „Wiege des Schicksals“ wurden von den Verlagen PC Records (Chemnitz), Opos Records (Dresden) und New Dawn Streetwear (Anklam) herausgegeben. Durch diese und zahlreiche andere Online-Versandhäuser werden die Trägermedien der Band im In- und Ausland verbreitet. Die sogenannte Schulhof-CD „Freiheit statt BRD!“ wurde durch den „Digital Plan-Verlag“ in Helsinki produziert.

5. Wie ordnet die Landesregierung die Band regional zu?
a) Wohnsitz der Mitglieder?
b) Um welche Orte handelt es sich?
c) Sind die Mitglieder dort bereits in den vergangenen fünf Jahren ansässig gewesen?

Die Fragen 5, 5 a), 5 b) und 5 c) werden zusammenhängend beantwortet.

Die Landesregierung ordnet die Band regional dem Raum Vorpommern-Greifswald zu. Eine konkrete öffentliche Benennung der Wohnsitze der einzelnen Bandmitglieder ist aus Geheimschutzgründen nicht möglich. Insoweit können diese Informationen nur im Rahmen der Berichterstattung der Landesregierung gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission übermittelt werden. Ergänzend wird auf die in der Antwort zur Frage 3 erwähnte Medienberichterstattung verwiesen.

6. Welche Auftritte von „Wiege des Schicksals“ sind der Landesregierung seit deren Bestehen bekannt geworden (bitte auflisten nach Zeitpunkt, Ort, Teilnehmerzahl, andere beteiligte Bands/Liedermacher und gegebenenfalls bekannt gewordene Straftaten)?

Der Landesregierung sind aus offenen Medien folgende Auftritte bekannt geworden:

  • 27.12.2009 Konzert in Greifswald mit „Tätervolk“ (Berlin),
  • 04.09.2010 Konzert in Sagard Quatzendorf (Landkreis Vorpommern-Rügen) mit „Ultio Regni“ (Mecklenburg-Vorpommern) „Thrima“ (Mecklenburg-Vorpommern), „Einsatzgruppe D“ (Mecklenburg-Vorpommern) und „Helle & die RACer“ (Brandenburg) mit circa 100 Besucherinnen und Besuchern,
  • 25.02.2011 Konzert in „Mitteldeutschland“ mit „Blitzkrieg“ (Sachsen), „Frontalkraft“ (Brandenburg) und „Confident of Victory“ (Brandenburg),
  • 21.05.2011 Konzert in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) mit „n’Socialist Soundsystem“ (Herkunft unbekannt), „Path of Resistance“ (Mecklenburg-Vorpommern) und „Libertin“ (Nordrhein-Westfalen) mit circa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern,
  • 14.11.2011 Konzert in „Pommern“ mit „Legion of Thor“ (Berlin), „Sturmwehr“ (Nordrhein-Westfalen) und „X.x.X.“ (Berlin) mit circa 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern,
  • 14.04.2012 Konzert in Thüringen mit „Ostfront“(Thüringen), „Skalinger“ (Mecklenburg- Vorpommern) und „SKD“ (Thüringen),
  • 11.08.2012 „Pressefest“ des rechtsextremistischen „Deutsche Stimme Verlages“ in Viereck (Landkreis Vorpommern-Greifswald) mit „Faust“ (Brandenburg/Hessen), „Sachsonia“ (Sachsen), „Die Lunikoff-Verschwörung" (Berlin) und dem britischen Rechtsextremisten und Musiker Ken MC LELLAN mit circa 1.200 Besucherinnen und Besuchern,
  • 29.09.2012 Konzert in Riesa (Sachsen) auf dem Gelände des rechtsextremistischen „Deutsche Stimme Verlages“ mit etwa 650 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Darüber hinausgehende Erkenntnisse unterliegen der Geheimhaltung. Insoweit wird auf Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen.

7. Liegen Erkenntnisse über Aktivitäten in anderen Neonazi-Zusammenhängen und -strukturen vor, wenn ja, in welchen weiteren Gruppierungen, Spektren und anderen Musikgruppen sind die Musiker aktiv?

Die der Landesregierung bekannten Mitglieder der Band sind der regionalen neonazistischen beziehungsweise rechtsextremistischen Szene zuzurechnen und beteiligen sich zum Teil an entsprechenden Aktivitäten. Die darüber hinausgehenden Erkenntnisse unterliegen der Geheimhaltung. Insoweit wird auf Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen.

8. Ist der Landesregierung bekannt, ob Mitglieder der Band auch Mitglieder demokratischer Institutionen (Gemeindevertretungen, Kreis und Landesparlamente) sind bzw. sich zur Wahl gestellt haben (wenn ja, bitte nach Ort und Art der Gremien sowie gegebenenfalls Positionen in Gremien und Ausschüssen aufschlüsseln)?

Auf die in der Antwort zur Frage 3 erwähnte Medienberichterstattung zu kommunalen Aktivitäten mutmaßlicher Bandmitglieder wird verwiesen.

9. Ist der Landesregierung bekannt, ob Bandangehörige Mitglied in Vereinen und Institutionen des öffentlichen Lebens (bspw. Freiwillige Feuerwehren. Sportvereine, Schützenvereine etc.) sind? Wenn ja, seit wann ist dies der Landesregierung bekannt (bitte einzeln nach Bandmitglied, Mitgliedschaft und Ort aufschlüsseln)?

Auf die in der Antwort zur Frage 3 erwähnte Medienberichterstattung zu Aktivitäten eines der mutmaßlichen Bandmitglieder in der freiwilligen Feuerwehr wird verwiesen.

10. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Mitglieder bereits wegen Straftaten in Erscheinung getreten sind, wenn ja, um welche Delikte handelt es sich (bitte auflisten nach Datum, Delikt, gegebenenfalls Strafmaß)?

Mitglieder der Band „Wiege des Schicksals“ sind mit folgenden Straftaten in Erscheinung
getreten:

  • 16.11.2008 besonders schwerer Fall des Landfriedensbruches, Sachbeschädigung;
  • 05.06.2009 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Gaststättengesetz, Pressegesetz, Beleidigung, Üble Nachrede, Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Leben;
  • 25.06.2009 Verstoß gegen das Waffengesetz (Mitführen einer Luftdruckwaffe ohne den erforderlichen Waffenschein);
  • 18.10.2009 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte;
  • 19.03.2010 Volksverhetzung;
  • 08.11.2011 Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz;
  • 08.05.2012 Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz und Pflichtversicherungsgesetz.

<em>22.10.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/2260) des Abgeordneten Jürgen Suhr zuJournalisten und Rechtsanwälte im Visier des Verfassungsschutzes?

Der Verfassungsschutz in Niedersachsen hat nach einem Bericht auf SPIEGEL ONLINE vom 18. September 2013 in der Vergangenheit verbotenerweise Journalisten ins Visier genommen. In mindestens sieben Fällen seien Publizisten in der Datei des Verfassungsschutzes gelandet, obwohl es keinen Extremismusbezug gegeben habe, sagte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD). Nun kam heraus, dass der niedersächsische Verfassungsschutz auch Angehörige weiterer vom Gesetz besonders geschützter Berufsgruppen beobachtet hat. So wurden nach einem Artikel auf www.ndr.de vom 29. September 2013 auch Informationen zu mindestens einem Rechtsanwalt gespeichert. Zu den Mandanten dieses Rechtsanwalts gehören Journalisten, die sich gegen die Speicherung ihrer Daten durch den Verfassungsschutz wehren.

1. Zu wie vielen Einzelpersonen hat die Verfassungsschutzbehörde Daten gespeichert?

2. Wie viele Journalisten und wie viele Angehörige anderer vom Gesetz besonders geschützter Berufsgruppen, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, befinden sich unter den Personen, deren Daten die Verfassungsschutzbehörde gespeichert hat (bitte aufschlüsseln)?

Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet.

Die Dateien, in die auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrages des Verfassungsschutzes Daten gespeichert werden, sind als Verschlusssachen im Sinne der Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise des Bundes klassifiziert. Insofern kann diese Frage nicht im Rahmen einer Kleinen Anfrage beantwortet werden. Es
wird auf die Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen.

3. Inwiefern ist bei diesen Journalisten oder Angehörigen anderer vom Gesetz besonders geschützter Berufsgruppen nach den Erkenntnissen der Landesregierung ein Extremismusbezug gegeben?

Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben personenbezogene Informationen - unabhängig vom Beruf des Betroffenen - in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gemäß § 9 Absatz 1 und 2 Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Wann ein Extremismusbezug vorliegt, obliegt der Prüfung im Einzelfall. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 und 2 verwiesen.

4. Waren oder sind diese Journalisten oder Angehörigen anderer vom Gesetz besonders geschützter Berufsgruppen Gegenstand von Datenerhebungen mit nachrichtendienstlichen Mitteln?

Die Datenerhebung generell erfolgt mit nachrichtendienstlichen Mitteln, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere des § 10 Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 und 2 verwiesen.

5. Hat die Verfassungsschutzbehörde diesen Journalisten oder Angehörigen anderer vom Gesetz besonders geschützter
Berufsgruppen die Erhebung und Speicherung ihrer Daten mitgeteilt?
a) Wenn ja, in wie vielen Fällen erfolgte dies von Amts wegen und in wie vielen Fällen auf Antrag der betroffenen Personen?
b) Wenn nicht, warum nicht?

Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet.

Eine Mitteilung über die Erhebung und Speicherung von Daten erfolgt generell, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Statistische Erhebungen über die Fallgruppen existieren nicht.

6. Hat die Verfassungsschutzbehörde Daten von Journalisten oder Angehörigen anderer vom Gesetz besonders geschützter Berufsgruppen an den niedersächsischen Verfassungsschutz übermittelt und wenn ja, auf welcher Grundlage?

Die Übermittlung von Daten erfolgt unabhängig von Berufsgruppen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und der von der Innenministerkonferenz beschlossenen Richtlinie für die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesbehörden für Verfassungsschutz.

<em>23.09.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/2153) des Abgeordneten Johannes Saalfeld zur Anwendung der Verschlusssachenanweisung

In seiner 48. Sitzung hat der Finanzausschuss unter dem Tagesordnungspunkt 1 „Großbürgschaften und -kredite für die maritime Wirtschaft“ über Vorlagen der Landesregierung zur Gewährung einer Bürgschaft beraten. Die entsprechenden Beratungsunterlagen wurden als Verschlusssachen eingestuft (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH). Eine Begründung der Einstufung erfolgte nicht (vgl. Ausschussdrucksache 6/269). In seiner 49. Sitzung hat sich der Finanzausschuss mit einem PwC-Gutachten zum Flughafen Rostock-Laage befasst. Das Gutachten wurde ebenfalls als Verschlusssache eingestuft (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH). Zur Begründung wurde auf die Wahrung von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verwiesen. Die Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
sieht die Einstufung nach verschiedenen Geheimhaltungsgraden vor (§ 7). VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist vorgesehen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Weitere Hinweise zur VS-Einstufung sieht die Anlage 1 zur VSA M-V vor. Dabei kommt eine VS-Einstufung grundsätzlich nur bei Informationen in Betracht, die die äußere Sicherheit, die auswärtigen Beziehungen oder die innere Sicherheit betreffen. Für andere schutzbedürftige Informationen sind die hierfür bestehenden Regelungen (z. B. Pflicht zur Wahrung von Dienst- oder Steuergeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, Bundesarchivgesetz oder internen Geschäftsordnungen) anzuwenden. Nach Anlage 1 kommt eine Einstufung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH z. B. in Betracht für Abschlussberichte über Sicherheitsüberprüfungen von Personen, Fahndungsunterlagen aus den Bereichen Terrorismus/Extremismus, Zusammenstellungen über Geheimschutzmaßnahmen (Geheimschutzplan).

1. Mit welcher Begründung erfolgte eine VS-Einstufung der Beratungsunterlagen im Fall der Beratungen zu den Großbürgschaften und -kredite für die maritime Wirtschaft?
a) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die VS-Einstufung?
b) Inwiefern wird die Landesregierung mit der Einstufung den Ansprüchen der Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern gerecht, hier insbesondere § 7 und den Hinweisen in Anlage 1?

Zu 1, 1 a) und 1 b)
Die Fragen 1, 1 a) und 1 b) werden zusammenhängend beantwortet.
Die Einstufung erfolgte nach § 7 Nummer 4 der Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (VSA M-V), da eine Kenntnisnahme beziehungsweise Weitergabe der in den Unterlagen enthaltenen Geschäfts- sowie Betriebsgeheimnisse der Nordic Yards Werften (NY) durch Dritte die aktuelle Marktposition von NY als maritimer Systemintegrator in einem von starkem internationalen Wettbewerb geprägten Umfeld schwächen und diese Schwächung sich nachteilig auf die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern am Erhalt der hiesigen Arbeitsplätze im Schiffbau und seinen vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen im Lande auswirken könnte. Eine Sicherung dieses Schutzinteresses durch die in VSA-M-V Anlage 1 Nummer 1 aufgeführten alternativen Regelungen hält das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus in diesem Fall für nicht ausreichend.

2. Mit welcher Begründung erfolgte eine VS-Einstufung des PwC-Gutachtens zum Flughafen Rostock-Laage?
a) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte jeweils die VS-Einstufung?
b) Inwiefern wird die Landesregierung mit der Einstufung jeweils den Ansprüchen der Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern gerecht, hier insbesondere § 7 und den Hinweisen in Anlage 1?

Zu 2, 2 a) und 2 b)
Die Fragen 2, 2 a) und 2 b) werden zusammenhängend beantwortet.

Die Einstufung der Analyse der PricewaterhouseCoopers AG (PwC) zur wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit des Flughafens Rostock-Laage erfolgte entsprechend § 7 Nummer 4 der Verschlusssachenanweisung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 8. November 1999 (VSA M-V). Die in der Analyse enthaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der
Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH sind nicht für den Zugang unbefugter Dritter bestimmt. Sie bilden die Grundlage für die Entscheidung des Landtages und der Landesregierung über die Zukunftsfähigkeit des Flughafens Rostock-Laage in einem schwierigen Umfeld. Daher könnte jegliche Kenntnisnahme unbefugter Dritter die Interessen des Landes an der Entwicklung des Flughafens und der möglichen Aufnahme neuer Flugverbindungen nachteilig beeinflussen. Eine Sicherung dieses Schutzinteresses durch die in Anlage 1 Nummer 1 der VSA M-V aufgeführten alternativen Regelungen hält das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung in diesem Fall für nicht ausreichend.

<em>19.09.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/2157) des Abgeordneten David Petereit zum Peter-Weiss-Haus in der Hansestadt Rostock

Laut Eigendarstellung (www.peterweisshaus.de) handelt es sich beim Peter-Weiss-Haus um „ein freies Bildungs- und Kulturhaus.“ Der gleichnamige Verein als Träger des Hauses arbeitet demnach „im Leitbild seiner Vereinszwecke für die Förderung freier Bildung, Kultur und Kunst durch die Organisation kultureller Veranstaltungen, die Anregung künstlerischer
Interpretationen, die Herausgabe von Publikationen sowie die Unterstützung von Forschungsarbeiten sowie Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.“ Arbeitsschwerpunkt sind zudem die „offene Kinder- und Jugendarbeit“ sowie die „Förderung freier Bildung und Kultur.“

1. Welche Zuschüsse erhielt der eingetragene Verein Peter-Weiss-Haus bislang (bitte mit Jahr, Zuwendungsgeber, Empfänger, Projekt/Verwendungszweck sowie mit der förderfähigen, der beantragten und der bewilligten Summe aufführen)?

Der eingetragene Verein Peter-Weiss-Haus erhielt durch die Landesregierung keine Zuschüsse.

2. Steht das Peter-Weiss-Haus bzw. der gleichnamige eingetragene Verein als Träger unter Beobachtung der Verfassungsschutz-Behörde des Landes?
a) Seit wann erfolgt eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörde?
b) Welche Gründe waren bzw. sind für die Beobachtung maßgeblich?
c) Welche konkreten Erkenntnisse konnten dabei bislang gewonnen werden?

Zu 2, 2 a), 2 b) und 2 c)
Die Fragen 2, 2 a), 2 b) und 2 c) werden zusammenhängend beantwortet.
Weder das Peter-Weiss-Haus (nachfolgend: PWH) selbst noch der gleichnamige eingetragene Verein als Träger sind Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern.

3. Stehen Vereine, Parteien, Gruppierungen und/oder Einzelpersonen, die im Peter-Weiss-Haus verkehren, unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörde des Landes? Wenn ja, um welche Vereine, Parteien, Gruppierungen und/oder Einzelpersonen handelt es sich dabei?

4. Seit wann erfolgt dabei jeweils die Beobachtung?
a) Welche Gründe waren bzw. sind dabei für die Beobachtung im jeweiligen Fall maßgeblich?
b) Welche konkreten Ergebnisse konnten dabei bislang gewonnen werden?

Zu 3 und 4

Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet.
Das PWH wird auch von Linksextremisten als Treff- und Veranstaltungsraum genutzt. Zu Aktivitäten von Einzelpersonen im PWH können insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden. Zu den Organisationen, die das PWH - wie dem Internet offen entnehmbar ist - als Veranstaltungsort nutzen oder genutzt haben, zählen folgende Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern:

  • Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Westmecklenburg (FAU Westmecklenburg),
  • Rote Hilfe Greifswald,
  • Schwarzrote Hilfe Rostock,
  • die autonome Punkband „Feine Sahne Fischfilet“.

Die genannten Gruppierungen werden seit mehreren Jahren beobachtet, da die Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V) erfüllt sind. Wegen der Ergebnisse der Beobachtung wird auf den Verfassungsschutzbericht verwiesen.

<em>04.09.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/2149) des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD zur Gülen-Bewegung

Wie der Mitteldeutsche Rundfunk am 26. Juni dieses Jahres in seiner Sendung „exakt“ berichtete, beabsichtigte in Leipzig eine Gruppe türkischer Männer, den Ortsverband der Jungsozialisten (Jusos) quasi zu übernehmen. Der Sendung zufolge sollte im Rahmen einer Vollversammlung ein neuer Vorstand gewählt werden, wobei sich herausstellte, dass sich fast die Hälfte der Anwesenden aus muslimischen Neuzugängen zusammensetzte. Der Leipziger Juso-Vorsitzende brach darauf
die Veranstaltung ab. Die türkischen Männer stehen laut den „exakt“-Recherchen der Gülen-Bewegung nahe.

1. Über welche Erkenntnisse zur Gülen-Bewegung verfügt die Landesregierung?

Soweit der Fragesteller nach der Rolle der Gülen-Bewegung in der islamistischen Szene fragt,
weist die Landesregierung darauf hin, dass diese Gruppierung durch die Verfassungsschutzbehörde
des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht als islamistisch eingeschätzt und daher
nicht beobachtet wird. Insofern liegen keine Erkenntnisse vor.

2. Wie schätzt die Landesregierung die Gülen-Bewegung hinsichtlich ihres Einflusses innerhalb der missionierenden islamistischen Szene und hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials ein?

Die allgemeine Bewertung religiöser Vereinigungen, die nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden, fällt aufgrund der Pflicht des Staates zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung.

3. Inwieweit haben in anderen Bundesländern ansässige Strukturen der Gülen-Bewegung bislang versucht, in Mecklenburg-Vorpommern Fuß zu fassen?
a) Wann geschah dies?
b) Von welchen Bundesländern aus geschah dies?
c) Mit welchen konkreten Ergebnissen geschah dies?

4. Inwieweit verfügt die Gülen-Bewegung über Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern?
a) Wie hoch ist die Mitgliederzahl (bitte auch Schätzwerte angeben)?
b) Welche lokalen oder regionalen Schwerpunkte kristallisierten sich dabei heraus?
c) Seit wann sind die jeweiligen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern aktiv?

5. Inwieweit hat die Gülen-Bewegung bislang in Mecklenburg-Vorpommern versucht, Einfluss auf Partei-, Organisations- und/oder Vereinsstrukturen zu gewinnen?
a) Auf welche Partei-, Organisations- und/oder Vereinsstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern hat die Gülen-Bewegung versucht, Einfluss zu gewinnen?
b) Wann geschah dies?
c) Mit welchen Ergebnissen geschah dies?

Zu 3, 3 a), 3 b), 3 c), 4, 4 a), 4 b), 4 c), 5, 5 a), 5 b) und 5 c)
Die Fragen 3, 3 a), 3 b), 3 c), 4, 4 a), 4 b), 4 c), 5, 5 a), 5 b) und 5 c) werden zusammenhängend beantwortet.
Zur Beantwortung der Fragen 3 bis 5 wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.

<em>27.06.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/1986) des Abgeordneten David Petereit zu Veranstaltungen der linksextremen Szene 2012

Die Kleine Anfrage bezieht sich auf Drucksache 6/1722.

1. Warum werden in der Kleinen Anfrage keine Konzerte der linksextremen Szene aufgeführt?

Wie in der Vorbemerkung zur Drucksache 6/1722 dargelegt, ist hinsichtlich der Bewertung einer Veranstaltung als linksextremistisch auf den jeweiligen Teilnehmerkreis, dessen Verhalten und den Charakter der Veranstaltung abzustellen. Die entsprechenden Voraussetzungen wurden regelmäßig nicht erfüllt.

2. Bewertet die Landesregierung das „Riot in my Heart Festival“, das von den Veranstaltern selbst, als Antifaveranstaltung gepriesen wird, nicht als linksextremistisch?
Wenn ja, warum nicht?

Die Landesregierung bewertet das „Riot in my Heart Festival“ nicht als linksextremistisch, da die bezogenen Kriterien aus der Vorbemerkung zur Drucksache 6/1722 nicht erfüllt sind.

3. Warum werden keine Konzerte der Band „Feine Sahne Fischfilet“ aufgeführt?

Es wird auf die Vorbemerkung zur Drucksache 6/1722 verwiesen. Es gibt keine Erkenntnisse, die auf ein ganz überwiegend linksextremistisches Publikum oder einen linksextremistischen Charakter der Konzerte als solche hinweisen.

<em>03.06.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/1882) zu Konsequenzen aus dem Rechtsstreit mit der Zeitung "Nordkurier"

Es trifft nicht zu, dass das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss vom 12. Februar 2013 im Wege der einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet hat, der Zeitung „Nordkurier“ Auskunft zu Erkenntnissen über Geldzahlungen an V-Leute zu erteilen. Einen entsprechenden
Antrag des „Nordkurier“ vom 30. Januar 2012 hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 6. März 2012 zurückgewiesen. Ein Rechtsmittel wurde nicht eingelegt. Das Ministerium für Inneres und Sport geht indes davon aus, dass die Kleine Anfrage sich auf ein Auskunftsbegehren des Redakteurs Michael Seidel, seinerzeit geschäftsansässig Kurierverlags GmbH & Co. KG, Neubrandenburg, bezieht, über dessen Beschwerde das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden hat, nachdem das Verwaltungsgericht Schwerin einen Antrag auf Auskunftserteilung mit Beschluss vom 11. April 2012 abgelehnt hatte. Soweit die Kleine Anfrage in der Vorbemerkung unterstellt, das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, die Voraussetzungen des § 4 Absatz 3 Nummer 3 des Landespressegesetzes, nach dem Auskünfte an die Presse verweigert werden können, soweit Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen, seien nicht gegeben gewesen, trifft dies nur teilweise zu. Denn das Gericht hat die Beschwerde, soweit es dieser nicht stattgegeben hat, mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Ministerium für Inneres und Sport berechtigt ist, die erbetenen Auskünfte
nach § 4 Absatz 3 Nummer 3 Landespressegesetz zu verweigern. Dies vorausgeschickt wird zu der Kleinen Anfrage wie folgt Stellung genommen:

Mit Beschluss vom 12. Februar 2013 hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Inneres und Sport im Wege der einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet, der Zeitung „Nordkurier“ darüber Auskunft zu erteilen, ob es seitens des Ministeriums für Inneres und Sport Erkenntnisse darüber gibt, dass Geldzahlungen an sogenannte V-Leute in der rechtsextremen Szene in Mecklenburg-Vorpommern oder Teile dieser Geldzahlungen in den Aufbau rechtsextremer Strukturen oder in rechtsextreme Propaganda geflossen sind. Das Gericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen des § 4 Absatz 3 Nummer 3 des Landespressegesetzes, nach dem Auskünfte an die Presse verweigert werden können, soweit Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen, nicht gegeben waren. Von § 4 Absatz 3 Nummer 3 des Landespressegesetzes umfasst sind auch die sogenannten Verschlusssachen, das heißt solche Vorgänge, die aufgrund allgemeiner Verwaltungsvorschriften als „geheim“ bezeichnet worden sind.

1. Ist die Landesregierung dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zwischenzeitlich nachgekommen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn ja, in welchem Umfang wurden die Auskünfte erteilt?
c) Wenn nicht, warum nicht?

Zu 1, 1 a), 1 b) und 1 c)
Die Fragen 1, 1 a), 1 b) und 1 c) werden zusammenhängend beantwortet.

Ja. Das Ministerium für Inneres und Sport ist dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts mit Schreiben vom 5. März 2013 nachgekommen. Die Auskünfte wurden in dem Umfang erteilt, in dem das Oberverwaltungsgericht das Ministerium für Inneres und Sport im Wege des Beschlusses zur Auskunftserteilung verpflichtet hat.

2. Hat sich die in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts getroffene Feststellung, nicht als Verschlusssache zu verstehen sei ein Vorgang, der nur deswegen als geheim bezeichnet werde, damit speziell Presseauskünfte vermieden werden könnten, auf die Verwendung des Begriffs der Verschlusssache durch die Landesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden ausgewirkt?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nicht, warum nicht?

Zu 2, 2 a) und 2 b)
Die Fragen 2, 2 a) und 2 b) werden zusammenhängend beantwortet.

Einstufungen von Verschlusssachen werden grundsätzlich nach deren Inhalt und unabhängig von Auskunftsansprüchen getroffen. Maßgebend ist hierfür die Verschlusssachenanweisung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

3. Hat die Landesregierung aus der Auslegung des § 4 Absatz 3 Nummer 3 des Landespressegesetzes durch das Oberverwaltungsgericht Konsequenzen gezogen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nicht, warum nicht?

Zu 3, 3 a) und 3 b)
Die Fragen 3, 3 a) und 3 b) werden zusammenhängend beantwortet.

Das Ministerium für Inneres und Sport sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass aus Geheimhaltungsgründen, insbesondere im Bereich der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung, gegenüber der Öffentlichkeit ein verantwortungsbewusster Umgang mit Informationen unerlässlich ist.

4. Hat die Landesregierung darüber hinaus Konsequenzen aus der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Zeitung „Nordkurier“ gezogen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nicht, warum nicht?

Zu 4, 4 a) und 4 b)
Die Fragen 4), 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet.

Nein. Es waren keine weiteren Konsequenzen zu ziehen.

<em>31.05.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/1884) zu Konsequenzen aus dem Rechtsstreit über den Verfassungsschutzbericht 2011

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat das Ministerium für Inneres und Sport in drei Eilverfahren vorläufig dazu verpflichtet, den Verfassungsschutzbericht 2011 in seiner ursprünglichen Fassung nicht weiter zu verbreiten. Antragsteller waren drei Vereine, in deren Begegnungsstätten auch Personen verkehrten, die nach Auffassung der Verfassungsschutzbehörde dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen waren. In diesem Zusammenhang waren die Vereine bzw. deren Begegnungsstätten im Verfassungsschutzbericht namentlich benannt worden, obwohl ihnen selbst nicht ausdrücklich extremistische Aktivitäten oder deren Förderung vorgehalten wurde. Das Verwaltungsgericht Schwerin ist zu dem Ergeb-
nis gekommen, dass die namentliche Nennung im Verfassungsschutzbericht wegen der damit verbundenen negativen Stigmatisierungswirkung die subjektiven Rechte dieser Vereine verletzt. Dem Ministerium für Inneres und Sport ist deshalb untersagt worden, den von ihm herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2011 in digitaler, schriftlicher oder sonstiger Form zu verbreiten, verbreiten zu lassen oder sonst der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit darin die Antragsteller bzw. deren Begegnungsstätten erwähnt werden (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 24. Januar 2013).

1. Inwiefern stellt § 1 i. V. m. § 22 Landesverfassungsschutzgesetz nach Auffassung der Landesregierung eine ausreichende Ermächtigung für die Veröffentlichung eines Verfassungsschutzberichts dar?

§ 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 und 2 sowie § 22 Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern stellt nach Auffassung der Landesregierung eine ausreichende Ermächtigung für die Veröffentlichung eines Verfassungsschutzberichts dar. Danach ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes, die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu informieren.

2. Hat die Landesregierung vor, für das Jahr 2012 einen Verfassungsschutzbericht zu veröffentlichen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nicht, warum nicht?

Zu 2, 2 a) und 2 b)
Die Fragen 2, 2 a) und 2 b) werden zusammenhängend beantwortet.

Die Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2012 ist im Sommer 2013 vorgesehen.

3. Hat die Landesregierung Konsequenzen aus den rechtlichen Auseinandersetzungen, um den Verfassungsschutzbericht 2011 gezogen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nicht, warum nicht?

Zu 3, 3 a) und 3 b)
Die Fragen 3, 3 a) und 3 b) werden zusammenhängend beantwortet.

Da die anhängigen Verfahren noch nicht rechtskräftig entschieden sind, können auch keine abschließenden Konsequenzen gezogen werden.

<em>17.04.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/1719) zu Informationslücken in der Parlamentarischen Kontrollkommission

Anlässlich der Landtagssitzung vom 22. März 2013 kam es während der Aussprache zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1654 zu einem Wortwechsel zwischen dem Minister für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-
Vorpommern und einem Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Kontroll-
kommission (PKK).

1. Ist der Landesregierung bekannt, dass Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission außerhalb dieses Gremiums vertrauliche Mitteilungen in Wort oder Schrift weitergegeben haben?

2. Sind in der Presse Informationen aufgetaucht, die offensichtlich auf Hintergrundwissen aus der PKK fußen?

Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet.

Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) ist ein Gremium des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für die Kontrolle der Landesregierung in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. Die Landesregierung äußert sich daher nicht zu Angelegenheiten der PKK.

<em>04.03.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/1582) zu Bildungsarbeit durch den Verfassungsschutz?

Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern informiert die Verfassungsschutzbehörde die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Nach dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2011 haben Vertreter der Verfassungsschutzbehörde insgesamt 44 Veranstaltungen besucht oder ausgerichtet und in 23 Vorträgen über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes informiert. Im Vordergrund standen „neben Themen mit allgemeinen Bezügen zu Arbeit und Aufgaben des Verfassungsschutzes sowohl die Aufklärung über die unterschiedlichsten Gefahren, die
durch den politischen Extremismus und Terrorismus drohen, als auch Aspekte und Belange des betrieblichen Wirtschaftsschutzes“. Zu den „Hauptinteressenten“ zählten, so der Verfassungsschutzbericht, „vor allem Schüler, Lehrer, Gewerbeunternehmen, Landes-/Kommunalpolitiker und Führungskräfte des Öffentlichen Dienstes.“

1. Wie viele Veranstaltungen haben Vertreter der Verfassungsschutzbehörde im Jahr 2012 besucht oder ausgerichtet und in wie vielen Vorträgen haben sie über die Arbeit des Verfassungsschutzes informiert?

Die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2012 34 Veranstaltungen besucht oder ausgerichtet und in dem Zusammenhang in 22 Vorträgen über die Arbeit des Verfassungsschutzes informiert.

2. Haben Vertreter der Verfassungsschutzbehörde in den Jahren 2011 und 2012 im Rahmen ihrer Bildungsarbeit auch Schulklassen besucht oder Besuche von Schulklassen erhalten? Wenn ja,
a) wie viele Schulklassen haben sie besucht bzw. wie viele Besuche von Schulklassen erhalten?
b) auf welcher Grundlage fanden diese Besuche statt?
c) wie liefen diese Besuche in Schulklassen bzw. von Schulklassen genau ab?

Die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern hat im Zeitraum von 2011 bis 2012 keinen Besuch von Schulklassen erhalten. Sie hat keine einzelnen Schulklassen besucht, wohl aber an Projektwochen, Thementagen et cetera der Schulen teilgenommen.

Zu a)

Im Berichtszeitraum handelt es sich um folgende Veranstaltungen:

  • 7. April 2011, Goethe-Gymnasium in Ludwiglust
  • 17. April 2011, Elbe-Gymnasium in Boizenburg
  • 2. Februar 2012, Sportgymnasium in der Landeshauptstadt Schwerin
  • 8. November 2012, Gymnasium Am Sonnenkamp in Neukloster

Zu b)

Die Veranstaltungen fanden im Rahmen des Informationsauftrages nach § 5 Absatz 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes auf Einladung der Schulen statt.

Zu c)

Es erfolgten Vorträge der Vertreter der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern zu den angefragten Themen
mit anschließender Diskussion.

3. Wie viele Schüler haben an den von Vertretern der Verfassungsschutzbehörde besuchten oder ausgerichteten Bildungsveranstaltungen in den Jahren 2011 und 2012 teilgenommen?

Die Landesregierung führt keine Übersichten zu den Informationsveranstaltungen der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern an Schulen, die Aufschluss über Teilnehmerzahlen geben.

4. Wie stellt die Verfassungsschutzbehörde sicher, dass die von ihr geleistete Bildungsarbeit den im Beutelsbacher Konsens festgelegten Grundsätzen für politische Bildung, insbesondere dem Gebot der Kontroversität, entspricht?

Die Vortragstätigkeit der Verfassungsschutzbehörde basiert auf den Vorschriften des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Nichtsdestotrotz werden die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses berücksichtigt.

5. Inwieweit und in welcher Form gehen die Vertreter der Verfassungsschutzbehörde auf Fehler und Versäumnisse bei der Beobachtung rechtsextremistischer Strukturen und insbesondere auf den Umstand ein, dass die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern die Existenz rechtsterroristischer Strukturen in Deutschland bis zum Bekanntwerden des "Nationalsozialistischen Untergrundes“ für wenig wahrscheinlich hielten?

Die Vortragstätigkeit erfolgt ausgewogen und unter entsprechender Berücksichtigung der in der Frage genannten Aspekte.

Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern informiert die Verfassungsschutzbehörde die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Nach dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2011 haben Vertreter der Verfassungsschutzbehörde insgesamt 44 Veranstaltungen besucht oder ausgerichtet und in 23 Vorträgen über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes informiert. Im Vordergrund standen „neben Themen mit allgemeinen Bezügen zu Arbeit und Aufgaben des Verfassungsschutzes sowohl die Aufklärung über die unterschiedlichsten Gefahren, die
durch den politischen Extremismus und Terrorismus drohen, als auch Aspekte und Belange des betrieblichen Wirtschaftsschutzes“. Zu den „Hauptinteressenten“ zählten, so der Verfassungsschutzbericht, „vor allem Schüler, Lehrer, Gewerbeunternehmen, Landes-/Kommunalpolitiker und Führungskräfte des Öffentlichen Dienstes.“

1. Wie viele Veranstaltungen haben Vertreter der Verfassungsschutzbehörde im Jahr 2012 besucht oder ausgerichtet und in wie vielen Vorträgen haben sie über die Arbeit des Verfassungsschutzes informiert?

Die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2012 34 Veranstaltungen besucht oder ausgerichtet und in dem Zusammenhang in 22 Vorträgen über die Arbeit des Verfassungsschutzes informiert.

 

2. Haben Vertreter der Verfassungsschutzbehörde in den Jahren 2011 und 2012 im Rahmen ihrer Bildungsarbeit auch Schulklassen besucht oder Besuche von Schulklassen erhalten? Wenn ja,

a) wie viele Schulklassen haben sie besucht bzw. wie viele Besuche von Schulklassen erhalten?
b) auf welcher Grundlage fanden diese Besuche statt?
c) wie liefen diese Besuche in Schulklassen bzw. von Schulklassen genau ab?

Die Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern hat im Zeitraum von 2011 bis 2012 keinen Besuch von Schulklassen erhalten. Sie hat keine einzelnen Schulklassen besucht, wohl aber an Projektwochen, Thementagen
et cetera der Schulen teilgenommen.


Zu a)
Im Berichtszeitraum handelt es sich um folgende Veranstaltungen:

7. April 2011, Goethe-Gymnasium in Ludwiglust,
17. April 2011, Elbe-Gymnasium in Boizenburg,
2. Februar 2012, Sportgymnasium in der Landeshauptstadt Schwerin,
8. November 2012, Gymnasium Am Sonnenkamp in Neukloster
.
Zu b)
Die Veranstaltungen fanden im Rahmen des Informationsauftrages nach § 5 Absatz 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes auf Einladung der Schulen statt.

Zu c)
Es erfolgten Vorträge der Vertreter der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern zu den angefragten Themen
mit anschließender Diskussion.

3. Wie viele Schüler haben an den von Vertretern der Verfassungsschutzbehörde besuchten oder ausgerichteten Bildungsveranstaltungen in den Jahren 2011 und 2012 teilgenommen?


Die Landesregierung führt keine Übersichten zu den Informationsveranstaltungen der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern an Schulen, die Aufschluss über Teilnehmerzahlen geben.

4. Wie stellt die Verfassungsschutzbehörde sicher, dass die von ihr geleistete Bildungsarbeit den im Beutelsbacher Konsens festgelegten Grundsätzen für politische Bildung, insbesondere dem Gebot der Kontroversität, entspricht?

Die Vortragstätigkeit der Verfassungsschutzbehörde basiert auf den Vorschriften des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Nichtsdestotrotz werden die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses berücksichtigt.

5. Inwieweit und in welcher Form gehen die Vertreter der Verfassungsschutzbehörde auf Fehler und Versäumnisse bei der Beobachtung rechtsextremistischer Strukturen und insbesondere auf den Umstand ein, dass die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern die Existenz rechtsterroristischer Strukturen in Deutschland bis zum Bekanntwerden des "Nationalsozialistischen Untergrundes“ für wenig wahrscheinlich hielten?

Die Vortragstätigkeit erfolgt ausgewogen und unter entsprechender Berücksichtigung der in der Frage genannten Aspekte.

<em>18.02.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/1525) zu Manifest "Der kommende Aufstand"

Seit 2010 befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland eine linksextreme Schrift mit dem Titel „Der kommende Aufstand" im Umlauf (französischer Originaltitel: „L’insurrection qui vient“). Verfasst haben soll dieses ein sogenanntes Unsichtbares Komitee. Im „laufenden Krieg“, so das Manifest, dürfe man keine Hoffnung mehr in Parteien, Organisationen und Bürger-Initiativen setzen, da diese letztendlich nur Teil des zu stürzenden Systems seien. Propagiert wird - unterlegt mit nihilistischen Elementen - der Umsturz der bestehenden Ordnung unter Zuhilfenahme terroristischer Methoden. Als Vorbild soll in gewisser Weise der 1999 auf den Markt gelangte Film „Fight Club“ gedient haben, dessen Protagonist die bestehende Ordnung gleichfalls durch Terror beseitigen will.

1. Inwieweit ist die Schrift der Landesregierung bekannt?
a) Wann ist der Landesregierung die Schrift bekannt geworden?
b) Durch welche konkreten Umstände ist die Schrift der Landesregierung bekannt geworden?

Die Fragen 1 a) und 1b) werden zusammenhängend beantwortet.

Die Schrift „Der kommende Aufstand“ ist der Landesregierung seit Erscheinen der deutschen Übersetzung und deren kritischer Rezeption in den deutschen Medien bekannt.

2. Wie bewertet die Landesregierung die Schrift?

Es handelt sich um eine politische Schrift, in welcher zu Sabotage-,Subversions- und Gewalttaten zum Umsturz der bestehenden Ordnung aufgerufen wird. Die Ausrichtung ist nach Einschätzung der Landesregierung linksextremistisch.

3. Inwieweit erblickt die Landesregierung in der Schrift eine Gefahr für die bestehende Ordnung?

„Der kommende Aufstand“ ist eine von zahlreichen Schriften aus dem linksextremistischen Spektrum, in denen zu militanten Aktionen gegen das politische System aufgerufen wird. Eine neue Qualität der Bedrohung für die bestehende Ordnung ist darin nicht zu erkennen.

4. Inwieweit haben linksextreme Zusammenhänge in Mecklenburg-Vorpommern den Inhalt der genannten Schrift insofern verinnerlicht, dass es als Grundlage für Straftaten dient?

Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob und inwieweit „Der kommende Aufstand“ innerhalb der
linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern rezipiert wird.

5. Welche konkreten Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität -Links- sind nachweislich unmittelbarer Ausfluss dieser Schrift (bitte für die Jahre 2010, 2011 und 2012 in chronologischer Form auflisten)?

Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

<em>11.01.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/209) zum Kenntnisstand über die rechtsradikale Gruppierung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU)

Im Zuge der Ermittlungen und der Aufklärungsarbeit über die kriminellen Aktivitäten der rechtsradikalen Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) um die mutmaßlichen Haupttäter Beate Z., Uwe M. und Uwe B. wurde bekannt, das auch der Mord an Yunus T. am 25.02.2004 in Rostock durch eindeutige Hinweise sowie vermutlich zwei Banküberfälle im Raum Stralsund mit der NSU in Verbindung zu bringen sind. Ebenso häufen sich Hinweise darauf, dass die drei Personen über ein Netzwerk von Unterstützern verfügten, dessen Spuren in mehrere Bundesländer führen. 1998 wurden Beate Z., Uwe M. und Uwe B. per Haftbefehl gesucht, dieser war jedoch aufgrund des Abtauchens der drei Personen nicht vollstreckbar. Am 21.11.2011 kündigte die Bundesregierung eine verstärkte Anstrengung bei der Aufenthaltsermittlung möglicher weiterer untergetauchter Rechtsextremisten an.

1. Zu welchem Zeitpunkt wurde das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern und die Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums durch das Landeskriminalamt Thüringen und durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz oder einer anderen Bundes- oder Landesbehörde über das Abtauchen von Beate Z., Uwe M. und Uwe B. informiert?

2. Zu welchem Zeitpunkt sind Informationen über das Abtauchen von Beate Z., Uwe M. und Uwe B. an die Landesbe-hörden Mecklenburg-Vorpommerns von den Thüringer Behörden übermittelt worden?
a) Welche Informationen wurden dazu welchen Behörden mitgeteilt?
b) Wie wurden diese Informationen von den jeweiligen Landesbehörden eingeschätzt?

3. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise haben die Landesbehör-den auf diese Informationen reagiert?

4. Gab es seitens der Landesbehörden Kontakt zu Beate Z., Uwe M. und Uwe B. und/oder zu deren Unterstützerumfeld, dem „Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU)?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, zu welchen Personen und in welcher Weise?
b) Wenn ja, wurden eine Person oder mehrere der zuvor genannten drei Personen als sogenannter „V Mann“ geführt, und mit welchem Inhalt?

5. Liegen der Landesregierung Hinweise oder Erkenntnisse darüber vor, ob Personen der rechtsradikalen Szene in Mecklenburg-Vorpommern über direkte oder indirekte Kontakte zu Beate Z., Uwe M. und Uwe B. und der NSU verfügten?
Wenn ja, welche ?

Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet.

Am 11.11.2011 hat die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Mord-anschlags auf eine Polizistin und einen Polizisten im April 2007, der Mordserie im Zeitraum von September 2000 bis April 2006 mit acht türkischstämmigen Opfern und einem griechischen Opfer sowie der schweren Brandstiftung übernommen. Mit den polizeilichen Ermittlungen wurde das Bundeskriminalamt beauftragt. Dieses Ermittlungsverfahren steht unter alleinigem Auskunftsvorbehalt der Generalbundesanwaltschaft. Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von behördeninternen Informationen zu den angefragten Personen sowie deren Bewertung und daraus folgende Maßnahmen sind Bestandteil des laufenden Ermittlungsverfahrens, zu dem nur die Generalbundesanwaltschaft Auskünfte erteilt. Aus Geheimhaltungsgründen und unter Berücksichtigung der laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwaltes berichtet die Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums zum Gesamtkomplex “Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ausschließlich der Parlamentarischen Kontrollkommission.

6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die rechtsradikale Szene in Mecklenburg-Vorpommern über direkte oder indirekte Kontakte in die Schweiz verfügt, und/oder ob die rechtsradikale Szene des Landes Mecklenburg-Vorpommern Fahrten in die Schweiz unternommen hat, um dort Schießübungen durchzuführen?
Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor und seit wann?

Der Landesregierung liegen Erkenntnisse vor, nach denen einzelne Personen aus der rechtsextremistischen Szene Mecklenburg-Vorpommerns Kontakte zur rechtsextremistischen Organisation „Europäische Aktion“ unterhalten. Deren „Zentralsekretariat“ hat seinen Sitz in Regensdorf (Schweiz). Der Landesregierung sind die Medienberichte bekannt, nach denen Rechtsextremisten Schießübungen in der Schweiz durchgeführt haben sollen.

7. Liegen den Landesbehörden weitere Fälle von Haftbefehlen vor, welche aufgrund des nicht festzustellenden Aufenthaltsortes der gesuchten Personen nicht vollstreckbar sind?
Wenn ja, welche Anstrengungen unternehmen oder planen das Landeskriminalamt und die Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums bei der Aufenthaltsermittlung möglicher weiterer untergetauchter Rechtsextremisten?

Über Haftbefehle im Zusammenhang mit rechtsmotivierten Straftätern, die aufgrund eines nicht feststellbaren Aufenthaltsortes nicht vollstreckbar sind, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

<em>07.01.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/1295) zu Straftaten im Zusammenhang mit Musikveranstaltungen im Thinghaus

Die Bützower Zeitung berichtete in einem Artikel vom 27.07.2012, dass laut dem LKA Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2011 im Thinghaus in Grevesmühlen 13 Musikveranstaltungen und im Jahr 2012 bislang drei Veranstaltungen durchgeführt wurden.

1. Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2011 und wie viele im Jahr 2012 bei den o. g. Musikveranstaltungen festgestellt?

Bei den in den Jahren 2011 und 2012 im Thinghaus durchgeführten Musikveranstaltungen wurden keine Straftaten festgestellt.

2. Um welche Straftaten handelte es sich (bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Datum der Veranstaltung und Stand des Verfahrens)?

Entfällt.
Siehe Antwort zu Frage 1.

<em>03.01.2013</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/1428) zur Aktenvernichtung durch Polizei und Verfassungsschutz

Dass die bei Polizei und Verfassungsschutz vorhandenen Akten bzw. Daten vernichtet bzw. gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden, gebietet schon das Verhältnismäßigkeitsprinzip. In den letzten Wochen und Monaten wurde allerdings bekannt, dass Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern auch nach dem Bekanntwerden der rechtsextremen terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) Akten vernichtet haben, obwohl diese offenbar
Bezüge zum NSU aufwiesen.

1. In wie vielen Fällen haben seit dem Jahr 1998 Polizei- und Verfassungsschutz-Dienststellen - unterschieden nach Polizei und Verfassungsschutz - jährlich jeweils wie viele Akten und sonstige dienstliche Unterlagen vernichtet aus
a) Verschlusssachen welchen Grades?
b) Sicherheitsüberprüfungen?

Zu 1 und 1 a)

Akten und sonstige dienstliche Unterlagen werden unter strikter Beachtung gesetzlicher Vorgaben vernichtet. Statistiken werden dazu nicht geführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Zu 1 b)

Sicherheitsüberprüfungsunterlagen werden entsprechend den §§ 19, 22 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (SÜG M-V) vernichtet und in den entsprechenden Dateien gelöscht. Die Frist richtet sich nach dem Grad der Überprüfung und dem Ausscheiden der betroffenen Person aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Eine Statistik über die Anzahl der vernichteten Unterlagen im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen wird nicht geführt.

2. In wie vielen Fällen haben diese Dienststellen - unterschieden nach Polizei und Verfassungsschutz - jeweils wie viele Akten sowie sonstige dienstliche Unterlagen über verdeckte Ermittlungsmaßnahmen unter Beteiligung von Verdeckten Ermittlern oder Vertrauens- bzw. Gewährspersonen sowie über deren Vergütung vernichtet?
a) Wie viele dieser Vertrauens- bzw. Gewährspersonen waren im Bereich Rechtsextremismus tätig?
b) Wie viele dieser Vertrauens- bzw. Gewährspersonen waren im Bereich Linksextremismus tätig?

Zu 2

Sowohl bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern als auch im Verfassungsschutz werden zu vernichteten Unterlagen keine Statistiken geführt.

Zu 2 a) und b)

Die Fragen betreffen den Kernbereich der Funktionalität des Verfassungsschutzes. Sie können deswegen nur gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission beantwortet werden.

3. In wie vielen Fällen haben diese Dienststellen - unterschieden nach Polizei und Verfassungsschutz - jeweils wie viele Akten sowie sonstige dienstliche Unterlagen mit Informationen über Personen vernichtet, gegen die der Generalbundesanwalt seit dem 11. November 2011 im Zusammenhang mit dem NSU ermittelt oder die er zu dessen Umfeld rechnet (z. B. Thüringer Heimatschutz, Blood & Honour-Netzwerk und Folge-Bestrebungen)?
a) In wie vielen Fällen wurden solche Akten sowie sonstige dienstliche Unterlagen noch nach dem 4. November 2011 vernichtet?
b) Wie lauten die Einzelheiten jedes einzelnen dieser Fälle?

Die Einzelfragen der Frage 3 werden zusammenhängend beantwortet.

Weder bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern noch beim Verfassungsschutz wurden Akten oder sonstige dienstliche Unterlagen vernichtet, die Informationen über Personen enthalten, gegen die der Generalbundesanwalt im Zusammenhang mit dem NSU ermittelt oder die er zu dessen Umfeld rechnet.

4. Durch welche Weisungen und organisatorische Maßnahmen hat der Innenminister zu welchem Zeitpunkt versucht, sicherzustellen, dass Akten sowie sonstige dienstliche Unterlagen von Polizei und Verfassungsschutz mit Bezügen zu den Ermittlungen des Generalbundesanwalts im Zusammenhang mit dem NSU keinesfalls vernichtet bzw. gelöscht werden?

Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Abgeordneten aller fünf Fraktionen am 26. Januar 2012 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der einen Beitrag zur gründlichen und zügigen Aufklärung der Taten der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) leisten soll. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt seither die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses im erforderlichen Umfang auch durch Übersendung vorhandenen Aktenmaterials. Vor diesem Hintergrund bestand mit den Polizeibehörden Einvernehmen, dass Akten aus dem Bereich des Rechtsextremismus, die aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen auszusondern wären, zumindest bis zum Abschluss der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses nicht zu vernichten, sondern zu sperren und gesondert aufzubewahren sind. Damit diese Unterstützung gewährleistet werden kann, wurden die Polizeibehörden am 01.08.2012 auch entsprechend schriftlich angewiesen. In der Verfassungsschutzbehörde erfolgte für den Phänomenbereich Rechtsextremismus sofort nach Bekanntwerden der terroristischen Vereinigung NSU eine Weisung, keinerlei Unterlagen zu vernichten.

<em>30.11.2012</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/1327) zu extremistischen Straftaten am 3. November 2012 in Demmin

Im Zusammenhang mit der Demonstration der rechtsextremistischen Szene am 01. Mai 2008 in Hamburg und den Ausschreitungen von Rechtsextremisten gegen Polizeibeamte gerieten die so genannten „Autonomen Nationalisten“ (AN) verstärkt in das öffentliche Interesse. Dabei wurde u.a. die Frage aufgeworfen, ob es sich hier um eine neue Aktionsform innerhalb des Rechtsextremismus handelt.

Grundsätzlich folgen die AN offenbar dem bereits in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelten Prinzip der „Freien Nationalisten“. In einem im April 2008 veröffentlichten „Konzept“ beschreiben sich die AN dem entsprechend als „deutschlandweites Bündnis“, das u.a. Folgendes leisten soll [1]:

  • "die Mobilisierungsfähigkeit und
  • den Organisationsgrad erhöhen,
  • die Vernetzung voran treiben,
  • die regionalen Strukturen fördern,
  • und das Gefühl ein Teil einer großen Gruppe zu sein, geben!" (sic)

Wenn auch dieses organisatorische Konzept schon länger existiert, so fallen etwa seit 2004 die besonderen Aktionsformen der AN auf. [2]

Angehörige dieser Bewegung kopieren den „Schwarzen Block“ der linksextremistischen Autonomenszene. So treten sie bei Demonstrationen einheitlich schwarz gekleidet auf, sind teilweise vermummt und tragen Sonnenbrillen. Ihr vom restlichen Demonstrationszug abgesetzter Block wird nach außen durch Transparente begrenzt. Das Auftreten erscheint gut organisiert und ist im Unterschied zu den sonstigen rechtsextremistischen Demonstrationsteilnehmern häufig aggressiv gegenüber dem politischen Gegner und der Polizei.

Bundesweit dürften diesem Spektrum etwa 10% der Neonaziszene, also etwa 400-500 Personen zuzurechnen sein. Regionale Schwerpunkte sind bisher im Großraum Berlin, im Ruhrgebiet sowie in Südwestdeutschland erkennbar. Von diesem Konzept fühlen sich insbesondere junge, aktionsorientierte Rechtsextremisten angesprochen. Neue ideologische Überlegungen sind bei den AN nicht erkennbar. Wie andere Neonazis auch, fordern sie ein „nationalistisches und sozialistisches Deutschland“, zeigen sich ausländerfeindlich und betont „antikapitalistisch“.

Auffällig ist jedoch ein aggressiver Ton gegenüber staatlichen Institutionen. So lautet eines der Ziele der AN: „ Den Staat (und seine Helfershelfer) bekämpfen, auf allen Ebenen, mit allen Mitteln! Jede Mitgliedsgruppe ist aufgerufen dieses zu unterstützen." [3] (sic)

In der Szene wird diese Entwicklung unterschiedlich betrachtet. Im vergangenen Jahr distanzierte sich der Bundesvorstand der NPD von den „schwarzen Blöcken“. Nach massivem Druck aus der Neonaziszene und aus den eigenen Reihen musste die NPD von dieser Position jedoch wieder abrücken. Auf der rechtsextremistischen Internetplattform „Altermedia“ (Störtebeker Netz) wurden die Geschehnisse in Hamburg wohlwollend kommentiert. Die „Nationalisten“ seien diesmal in die Offensive gegangen und dies sei auch richtig.

In Mecklenburg - Vorpommern rechnen sich bisher zwei Gruppierungen dieser Szene zu:

  • die „ Nationalen Sozialisten Rostock“ (NSR) und die
  • „Kameradschaft Malchin“.

Angehörige dieser Gruppierungen nahmen in diesem Jahr an Demonstrationen der NPD in Neubrandenburg, Güstrow und Stralsund teil, wo sie sich in einem „schwarzen Block“ bewegten. Das durchaus spannungsgeladene Verhältnis zwischen den NPD und den AN wurde unlängst während der NPD-Demonstration am 03.10.2008 in Stralsund deutlich.

Dort hatte die Versammlungsleitung der NPD den „schwarzen Block“ ausgeschlossen, nachdem deren Teilnehmer der Forderung der Versammlungsleitung, die Kapuzen und die Sonnenbrillen abzunehmen, nicht nachgekommen waren. Die AN führten schließlich einen eigenen Aufzug durch. Der NPD wurde daraufhin seitens der NSR in einer Erklärung auf der rechtsextremistischen Nachrichtenplattform „Altermedia“ vorgeworfen, dass sie den „Widerstand“ spalten wolle. Daher könne man die Partei nicht weiter unterstützen. In der Folge hat die NPD offenbar versucht, die Wogen zu glätten, da sie vermutlich – auch mit Blick auf die kommenden Wahlkämpfe – nicht auf Unterstützerpotenzial verzichten kann.

So wurde über „Altermedia“ am 10.10.2008 eine weitere Erklärung der NSR verbreitet, in der nun ausdrücklich eine weitere Zusammenarbeit befürwortet wird. Die Demonstrationsauflagen seien vom Großteil des Blocks nicht wahrgenommen worden. Zudem hätten zwei Angehörige des NPD-Ordnungsdienstes verbreitet, dass die NPD den Block ausgrenzen wolle, wonach es zu einer Spaltung und Bildung zweier Demonstrationszüge gekommen war. Eine Klarstellung sei nicht mehr möglich gewesen, da der Demonstrationszug sich kurz nach der Bekanntgabe der Auflagen in Bewegung gesetzt habe.

Die Missverständnisse zwischen NPD und AN seien zwischenzeitlich ausgeräumt worden. „Die Ziele beider Seiten“ seien „identisch“. Insoweit werde es weiterhin eine Zusammenarbeit geben. Ein NPD-Landtagsabgeordneter begrüßte laut „Altermedia die Erklärung der NSR mit den Worten: „Gerade jetzt wo die Repression gegen den Nationalen Widerstand wächst, dürfen wir uns nicht auseinanderdividieren lassen, sondern müssen unabhängig von Aktionsformen, und Feldern zusammen stehen“. (sic) Damit wird deutlich, dass hochrangige Vertreter der NPD auch gewaltbereite Strukturen in ihrem Umfeld akzeptieren und mit diesen gemeinsame Aktivitäten entfalten wollen.

Gleichwohl ist fraglich, ob sich das Konzept der AN hierzulande durchsetzen wird, da es den für hiesige Neonazis und die NPD bisher üblichen „bürgerlichen“ Anstrich konterkarieren würde. Auf fruchtbaren Boden könnte der Ansatz der AN am ehesten in urbanen Räumen fallen, in denen zudem Auseinandersetzungen mit der autonomen Antifa drohen.

 

[1] Konzept der „Autonomen Nationalisten“ Bundesweite Akton (ANBA). In: www.an-ba.de (Zugriff am 30.04.2008)

[2] vergl.: Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2007. Berlin 2008, S. 61f.

[3] Konzept der „Autonomen Nationalisten“ Bundesweite Akton (ANBA). In: www.an-ba.de (Zugriff am 30.04.2008)

 

<em>14.11.2012</em> - Kleine Anfrage (Drs. 6/1257) des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE zum Verfassungsschutzbericht 2011

Der Verfassungsschutzbericht 2011 und die entsprechende Pressemitteilung des Innenministers sowie das im Rahmender Landespressekonferenz ausgelegte Anschauungsmaterial enthalten Aussagen, welche kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls, zu präzisieren bzw. zu erläutern sind.

1. Warum verzichtet die Landesregierung im Gegensatz zu der tabellarischen Darstellung auf Seite 72 des Verfassungsschutzberichtes 2011 auf konkrete Aussagen zu gewaltbereiten Rechtsextremisten, obwohl die Landesregierung (vgl. Bericht, S. 13) einen Anstieg der Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation verzeichnen musste?

2. Wie ist nach Auffassung der Landesregierung der Verzicht auf konkrete, quantitative Angaben zu gewaltbereiten Rechtsextremisten im Verfassungsschutzbericht 2011 vor dem Hintergrund der Erkenntnisse zu rechtfertigen, dass sich wiederum zahlreiche Gewalttaten „vorrangig gegen den politischen Gegner oder Polizeibeamte“ richteten (vgl. Bericht, S. 16)?

Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet.

Die Landesregierung stellt bei der Beschreibung des Rechtsextremismus in den Verfassungs-schutzberichten vorrangig auf die ideologischen und damit handlungsleitenden Motive ab. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Beobachtung, dass die hiesige rechtsextremistische Szene ganz wesentlich vom Gedankengut des Nationalsozialismus geprägt ist. Allein diese Feststellung impliziert eine grundsätzlich ideologisch begründete Gewaltorien-tierung über alle rechtsextremistischen Lager im Lande hinweg. Eine erhöhte aktuelle Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt findet sich nach allgemeiner Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden in den rechtsextremistischen Subkulturen, denen hierzulande zirka 550 Personen zugerechnet werden. Darüber hinaus stammen einzelne einschlägige Straftäter aus dem neonazistischen Kleingruppenmilieu und aus der National-demokratischen Partei Deutschlands (NPD).

Auf diese Aspekte wurde sowohl im Verfassungsschutzbericht 2011 als auch in den Vorjahren im jeweiligen Textabschnitt gesondert hingewiesen. Die Landesregierung geht vor diesem Hintergrund weiterhin davon aus, dass sich der
Zusammenhang zwischen der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus und der Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt vor dem Hintergrund unserer Geschichte im Unterschied zum anarchistisch ausgerichteten Linksextremismus ohne zusätzliche Erläuterungen erschließt.

3. Woraus leitet die Landesregierung „eine besorgniserregende Tendenz“ von Straftaten im Phänomenbereich „links“ der politisch motivierten Kriminalität ab, wenn diese „zumeist auf nicht extremistischen Sachbeschädigungen an NPD-Wahlplakaten“ beruhen und „damit thematisch auf die Landtagswahl zurückzuführen“ sind (Bericht, S. 72)?

Die Entwicklung der Straftaten im Phänomenbereich Linksextremismus ist insbesondere aus nachfolgenden Gründen als besorgniserregend zu beurteilen:

Die Linksextremistischen Straftaten stiegen 2011 im Vergleich zum Vorjahr von 38 auf 62 an - also um 63,2 %. Linksextremistische Gewaltstraftaten stiegen im Vergleich zum Vorjahr laut polizeilicher Statistik um 62,5 % von 24 auf 39 Taten an. Diese Anzahl übersteigt damit die absolute Zahl rechtsextremistischer Gewaltstraftaten (37).

In die Bewertung des Fallzahlenaufkommens fließt jedoch nicht nur die rein quantitative Entwicklung, sondern vor allem auch die Qualität der Taten ein. Insoweit ist eine zunehmend geringere Hemmschwelle zur Begehung schwerwiegenderer Taten festzustellen.

Im Rahmen von Demonstrationen gehören Landfriedensbrüche sowie Pyrotechnik-, Flaschen- und Steinwürfe auf den „faschistischen“ Gegner, aber auch auf die als „Repräsentanten des Repressionsapparates“ angesehenen Polizeibeamten sowie Widerstandshandlungen, zum üblichen Repertoire gewaltbereiter Linksextremisten. 2011 wurden Polizeibeamte im Rahmen von „antifaschistischen“ Gegenprotesten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und zum Teil massiv bedroht.

Folgende - über den Verfassungsschutzbericht hinausgehende - Beispiele zeigen, wie rücksichtslos gewaltbereite Linksextremisten gegenüber ihrem politischen Gegner agieren:

- Im Juli 2011 wurde auf Personen Säure versprüht, weil sie den Täter vom Entfernen von Wahlplakaten abhalten wollten. Einer der Geschädigten erlitt Hautverätzungen am Kopf. In einem anderen Fall wurde ein NPD-Anhänger bei der Verteilung von Wahlwerbung mit dem Auto angefahren.

- Am 18. Juli 2011 gingen in Rostock aus einer größeren Gruppe von Personen, die Flugblätter verteilten, etwa zehn Personen auf drei Rechtsextremisten los und traten und schlugen auf einen der Geschädigten so lange ein, bis dieser bewusstlos zurückblieb.

- Ein NPD-Landtagsabgeordneter wurde am 4. August 2011 in Rostock durch Fußtritte verletzt. Wenige Tage später wurde nahe Rostock ein NPD-Mitglied angriffen und 15 bis 20 Mal mit Holzstangen auf den Kopf geschlagen. Der Geschädigte erlitt mehrere Platz-wunden und musste medizinisch versorgt werden.

- Am 10. September 2011 wurde in Wismar ein Mitglied der Christlich Demokratischen Union (CDU) unter anderem als „CDU-Nazi“ bezeichnet, von etwa sechs Personen zu Boden gebracht und mit Fußtritten verletzt.

- Am 1. November 2011 lauerten mehrere Personen am frühen Morgen einem Rechtsextremisten auf dessen Arbeitsweg in einem Gebüsch auf, brachten ihn mit einem Schlag auf den Hinterkopf zu Boden und schlugen und traten massiv auf den am Boden Liegenden ein.

Zudem wurden 2011 (vergleiche Verfassungsschutzbericht) im Land insgesamt fünf linksextremistische Brandstiftungen an elf Kraftfahrzeugen von Rechtsextremisten, einer Stadtverwaltung und der Bundeswehr begangen, welche zudem eine Gefahr für Leib und Leben Unbeteiligter darstellen. In einem Fall erreichte die Schadenshöhe einer linksextremistischen Sachbeschädigung einen Wert von 250.000 Euro (Zerstörung von Versuchsfeldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen am 09.07.2012). Daneben wurden am 12. Februar 2011 anlässlich des Transports von radioaktivem Material in das Zwischenlager Nord und anlässlich einer NPD-Demonstration am 5. März 2011 in Teterow an Bahngleisen Brände gelegt, um den Nuklear-Transport zu behindern beziehungs-weise die Anreise von NPD -Anhängern und deren Wahrnehmung des grundgesetzlich verbürgten Versammlungsrechts zu verhindern.

Dies verdeutlicht, dass das staatliche Gewaltmonopol - und damit ein Kernelement des Rechtsstaatsprinzips - von gewaltbereiten Linksextremisten nicht respektiert wird.

4. Welche Konsequenzen für die polizeiliche Aufklärungs- und Ermittlungstätigkeit ergeben sich aus Sicht der Landesregierung, wenn der Verfassungsschutzbericht 2011 im Zusammenhang mit 46 Angriffen auf Wahlkreisbüros demokratischer Parteien davon ausgeht, dass ein rechtsextremistischer Hintergrund nicht durchgängig „unmittelbarersichtlich, sondern lediglich grundsätzlich zu vermuten“ sei (vgl. Bericht, S. 47) und wie stellen sich die Ermittlungsergebnisse bisher im Einzelnen dar?

Von den insgesamt 46 Straftaten im Zusammenhang mit Wahlkreis- beziehungsweise Parteibüros im Jahr 2011 waren 15 dem Phänomenbereich Rechts und 4 dem Phänomenbereich Links zuzuordnen.27 Angriffe konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.

Bei den Straftaten handelte es sich in 44 Fällen um Sachbeschädigungen und in zwei Fällen um Diebstahlshandlungen (Büroschilder). Die Sachbeschädigungen erfolgten durch Schmierereien, Kleben von Flyern beziehungsweise Plakaten sowie durch Beschädigungen an Fenstern und Türen durch Einwerfen/Einschlagen der Glaseinsätze. Bislang konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden.

Die polizeilichen Aufklärungs- und Ermittlungsmaßnahmen werden ebenso wie die Schutzmaßnahmen unabhängig von der jeweiligen Motivlage der Täter auch weiterhin mit hohem Engagement und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten durchgeführt.

5. Inwiefern hat nach Auffassung der Landesregierung der sogenannte „Konzerterlass“ die Handlungssicherheit der Beamtinnen und Beamten bei Polizeieinsätzen gegen rechts-extremistische Musik-veranstaltungen erhöht und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Feststellung des Verfassungsschutzberichtes 2011, wonach die bisher angewandte Tarnstrategie im rechtsextremistischen Konzertgeschehen „weitgehend überflüssig geworden“ sei (Bericht, S.18)?

Die konsequente Umsetzung der im „Erlass über ordnungsbehördliches und polizeiliches Vorgehen bei Veranstaltungen von Rechtsextremisten“ aufgeführten Handlungsempfehlungen hat dazu beigetragen, den Verfolgungsdruck auf die rechtsextremistische Szene im Zusammenhang mit Musikveranstaltungen zu erhöhen. Die rechtlichen Möglichkeiten für ordnungsbehördliche und polizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung der zunehmend in privaten Räumlichkeiten durchgeführten Veranstaltungen werden ständig geprüft. Neben der deutlichen polizeilichen Präsenz bei derartigen Veranstaltungen wird bei Bekanntwerden von Straftaten sowie bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch weiterhin konsequent eingeschritten.

6. Inwiefern hält die Landesregierung die umfangreichen Ausführungen zu einer Punk-Band (Bericht, S. 84 f.) vor dem Hintergrund von 22 Musikveranstaltungen mit rechtsextremistischem Hintergrund (Bericht, S. 17 ff.) für angemessen, sachgerecht und sachdienlich?

Die Band „Feine Sahne Fischfilet“ ist fester Bestandteil der Autonomenszene in Mecklenburg-Vorpommern und erfüllt die Kriterien für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 6 Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V)).
Alle derzeitigen Bandmitglieder sind der Polizei und dem Verfassungsschutz als Linksextre-misten und teilweise wegen politisch-motivierter Gewaltstraftaten bekannt. Die Band nutzt ihre Popularität, um das Publikum für linksextremistische Ziele zu gewinnen. Ergänzend wird auf die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 2011 Bezug genommen.

Für die Entscheidung, einen Personenzusammenschluss im Verfassungsschutzbericht zu erwähnen, wird grundsätzlich die Gesamtschau der Erkenntnisse über eine Gruppierung oder Organisation herangezogen. In Veröffentlichungen des Verfassungsschutzes können dabei naturgemäß nur solche Informationen enthalten sein, die offen zugänglich sind.

7. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung eine Beobachtung des sogenannten dogmatischen Linksextremismus, der sich „in DDR-Nostalgie“ ergehe und „nur wenig Resonanz in der Bevölkerung“ finde (Bericht, S. 97 f.), durch den Verfassungsschutz des Landes weiterhin für notwendig und verhältnismäßig?

Die im Verfassungsschutzbericht genannten Parteien und Gruppierungen des dogmatischen Linksextremismus stellen nach einhelliger Auffassung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder extremistische Bestrebungen dar, da ihr Streben auf die Schaffung einer totalitären Staatsform gerichtet ist, welche mit den Grundwerten des Grundgesetzes unvereinbar ist.

8. Inwiefern und mit welcher Zielsetzung hält die Landesregierung die Aussage, dass „Outing-Aktionen“ gegen Menschen, die sich beson-ders im Kampf gegen Rechtsextremismus engagieren, Sorge bereiten (vgl. Bericht, S. 13), im Vergleich zu den mehr als zwei Berichtsseiten umfassenden Ausführungen über die „linksextremistische Recherche-Kampagne“ (vgl. Bericht, S. 81 ff.) für aussagefähig, angemessen und verhältnismäßig?

Die Landesregierung hält die Berichterstattung über „Outing-Aktionen“ der rechtsextremistischen Szene und die linksextremistische „Recherchekampagne“ mit Blick auf die phänomenspezifischen Besonderheiten für angemessen und sachgerecht.

Strategie und Taktik der rechtsextremistischen Szene des Landes sind durch verschiedene politische Ansätze geprägt, über die in den Verfassungsschutzberichten umfassend berichtet wird. Hierzu gehört als Teilaspekt auch die namentliche Benennung oder Lichtbildveröffent-lichungen des politischen Gegners. Diese Vorgehensweise wird von der Landesregierung im Verfassungsschutzbericht 2011 bereits im Lageüberblick als Teil einer hartnäckig verfolgten Verunsicherungsstrategie der rechtsextremistischen Szene beschrieben und damit auch deutlich hervorgehoben.

Das Spektrum der linksextremistischen „Antifa“ beschränkt sich im Vergleich zur politischen Strategie der Rechtsextremisten nur auf wenige Handlungsmuster, bei denen „Outings“ eine wichtige Rolle spielen. Da im Jahr 2011 eine deutliche Zunahme dieser vielfach persönlich-keitsrechtsverletzenden Aktionen zu verzeichnen war, sieht sich die Landesregierung neben
ihrer Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung auch dazu veranlasst, auf die damit einhergehende Eskalationsgefahr hinzuweisen.

Die Landesregierung zeigt sich dabei vor dem Hintergrund der 2011 angestiegenen Gewalttatenzahlen mit rechts- beziehungsweise linksextremistischer Motivation besorgt, dass die Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols und der Rechte des Einzelnen durch politische Extremisten die demokratische Kultur des Landes gefährden. Die bedenkliche Entwicklung der letzten Jahre hat sich im Jahre 2012 fortgesetzt, wie auch der jüngste Brandanschlag auf die Privatfahrzeuge eines NPD-Landtagsabgeordneten mit linksextremistischer Taterklärung an seinem Wohnsitz zeigen.

9. Um welche Organisationen, mit denen der sogenannte dogmatische Linksextremismus zwar zusammen arbeite, die aber nicht der Beobachtung durch die Landesverfassungsschutzbehörde unterliegen würden (vgl. Bericht, S. 97 f.), handelt es sich nach Erkenntnissen der Landesregierung im Einzelnen?

In grundsätzlicher Hinsicht zielt die Passage im Verfassungsschutzbericht auf die aus ideologischen Gründen betriebene Bündnispolitik des linksextremistischen Spektrums ab. Insbesondere bei Demonstrationen, deren Themen auch breitere Teile des politischen Spektrums ansprechen, wird versucht, auch Gruppierungen bis ins bürgerliche Lager einzubeziehen, um diese für die eigenen Zielvorstellungen zu instrumentalisieren und im Schutz einer breiteren Masse besser agieren zu können. Besonders deutlich wird eine solche Tendenz beim linksextremistischen Themenfeld des „Antifaschismus“. Auf die entspre-chenden Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 2011, Seite 74, wird hingewiesen.

Aus Rechtsgründen wird zu weiteren Einzelheiten bei Bedarf in der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet.