Begriffe aus der Welt der Nachrichtendienste von A bis Z
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Faschismus
"Faschismus" wird heute von vielen als Oberbegriff für Rechtsdiktaturen und
rechtsextremistische Bewegungen benutzt. Kennzeichen für extrem nationalistische,
antiparlamentarische, antiliberale (oft auch antisemitische) und am Führerprinzip
orientierte politische Herrschaftssysteme. Der Ausdruck "Faschos" wird z.B. von
"antifaschistischen" Gruppen als Kampfbegriff zur Umschreibung des politischen
Gegners verwendet. Tatsächlich ist Faschismus eine von dem Diktator Mussolini
in Italien gegründete Bewegung, die von 1922 bis 1943 zu einer straffen Rechtsdiktatur,
teilweise in engem Bündnis mit dem deutschen Nationalsozialismus, führte.
"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP)
Die FAP wurde am 24.02.1995 durch den Bundesinnenminister verboten, nachdem der
Parteienstatus vom Bundesverfassungsgericht nicht anerkannt worden war.
Die 1979 gegründete "Partei" hatte sich im Laufe der Jahre zu einer der
mitgliederstärksten neonazistischen Organisationen entwickelt. Das politische
Programm der "Partei" enthielt neben radikalen Forderungen auch ausländerfeindliche
Thesen und assoziierte in einigen Passagen die Vorstellungswelt und den Sprachgebrauch
des NSDAP-Programms ("25 Punkte-Programm der NSDAP vom 24. Februar 1920).
Fremdenfeindlichkeit
Als fremdenfeindlich werden Aktivitäten bezeichnet, die sich gegen Personen oder
Personengruppen richten, die wegen ihres Aussehens, ihrer Herkunft, ihres Verhaltens
oder ihrer Nationalität als "fremd" empfunden werden. Fremdenfeindlichkeit ist eine
Mischung aus Rassismus, Nationalismus und mangelnder Offenheit für andere Kulturen.
Vom Verfassungsschutz beispielsweise werden Gewalttaten, die fremdenfeindlich
motiviert sind, eigenständig bewertet und gezählt.
Fundamentalismus
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden mit Fundamentalismus umfassende oder teilweise
antimoderne Strömungen bezeichnet. In der europäischen Welt wird dieser Begriff vor
allem für islamistische Bewegungen, die es in den verschiedensten Ausprägungen gibt,
verwandt. Der islamische Fundamentalismus bedeutet kompromissloses Festhalten an
politischen oder religiösen Grundsätzen oder an beidem. Im wesentlichen werden zwei
Ziele verfolgt: innerhalb der Gesellschaft sollen die islamischen Gesetze (shari´a)
zur Anwendung kommen (z.B. die aus westlicher Sicht grausame Strafrechtspflege),
nach außen soll eine islamische Propaganda und Missionierung (do´wa) durchgeführt
werden. Die Durchsetzung dieser Ziele kann auch mit Waffengewalt erzwungen werden.
Es wird bewusst die Beseitigung aller westlichen Rechtskonstruktionen betrieben
und die Einheit von Staat und Religion angestrebt.