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Begriffe aus der Welt der Nachrichtendienste von A bis Z

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F

Faschismus
"Faschismus" wird heute von vielen als Oberbegriff für Rechtsdiktaturen und rechtsextremistische Bewegungen benutzt. Kennzeichen für extrem nationalistische, antiparlamentarische, antiliberale (oft auch antisemitische) und am Führerprinzip orientierte politische Herrschaftssysteme. Der Ausdruck "Faschos" wird z.B. von "antifaschistischen" Gruppen als Kampfbegriff zur Umschreibung des politischen Gegners verwendet. Tatsächlich ist Faschismus eine von dem Diktator Mussolini in Italien gegründete Bewegung, die von 1922 bis 1943 zu einer straffen Rechtsdiktatur, teilweise in engem Bündnis mit dem deutschen Nationalsozialismus, führte.

"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP)
Die FAP wurde am 24.02.1995 durch den Bundesinnenminister verboten, nachdem der Parteienstatus vom Bundesverfassungsgericht nicht anerkannt worden war. Die 1979 gegründete "Partei" hatte sich im Laufe der Jahre zu einer der mitgliederstärksten neonazistischen Organisationen entwickelt. Das politische Programm der "Partei" enthielt neben radikalen Forderungen auch ausländerfeindliche Thesen und assoziierte in einigen Passagen die Vorstellungswelt und den Sprachgebrauch des NSDAP-Programms ("25 Punkte-Programm der NSDAP vom 24. Februar 1920).

Fremdenfeindlichkeit
Als fremdenfeindlich werden Aktivitäten bezeichnet, die sich gegen Personen oder Personengruppen richten, die wegen ihres Aussehens, ihrer Herkunft, ihres Verhaltens oder ihrer Nationalität als "fremd" empfunden werden. Fremdenfeindlichkeit ist eine Mischung aus Rassismus, Nationalismus und mangelnder Offenheit für andere Kulturen. Vom Verfassungsschutz beispielsweise werden Gewalttaten, die fremdenfeindlich motiviert sind, eigenständig bewertet und gezählt.

Fundamentalismus
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden mit Fundamentalismus umfassende oder teilweise antimoderne Strömungen bezeichnet. In der europäischen Welt wird dieser Begriff vor allem für islamistische Bewegungen, die es in den verschiedensten Ausprägungen gibt, verwandt. Der islamische Fundamentalismus bedeutet kompromissloses Festhalten an politischen oder religiösen Grundsätzen oder an beidem. Im wesentlichen werden zwei Ziele verfolgt: innerhalb der Gesellschaft sollen die islamischen Gesetze (shari´a) zur Anwendung kommen (z.B. die aus westlicher Sicht grausame Strafrechtspflege), nach außen soll eine islamische Propaganda und Missionierung (do´wa) durchgeführt werden. Die Durchsetzung dieser Ziele kann auch mit Waffengewalt erzwungen werden. Es wird bewusst die Beseitigung aller westlichen Rechtskonstruktionen betrieben und die Einheit von Staat und Religion angestrebt.

 


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