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Neue Information für Vermieter von Veranstaltungssälen

Zur Festigung der Strukturen und zur Pflege von Bekanntschaften, aber auch um die gemeinsame Gesinnung zu zeigen, veranstalten Rechtsextremisten regelmäßig Konzerte, so genannte „Skinkonzerte“. Im Rahmen dieser Konzerte werden oftmals auch Straftaten begangen, wie z. B. das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, indem etwa der Hitlergruß gezeigt wird.

Mit dieser Information will das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Vermietern von Veranstaltungssälen Hilfestellung geben, derartige rechtsextremistische Konzerte in ihren Räumlichkeiten bereits im Vorfeld zu unterbinden. Denn der wahre Hintergrund solcher Veranstaltungen wird dem Vermieter in aller Regel verschwiegen. Häufig werden die Konzerte etwa als Geburtstagsfeier mit Livemusik getarnt.

Der Vermieter sollte deshalb schon bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass der Vertrag von Rechtsextremisten nicht unterlaufen werden kann. Unter dieser Information können Sie sich einen Mustervertrag downloaden, der rechtsextremistischen Konzerten wirksam begegnet.

Dieser Mietvertrag stellt insbesondere sicher, dass

  • der Mieter verpflichtet ist, Straftaten, die von den Besuchern solcher Konzerte begangen werden, zu unterbinden
  • der Vermieter bereits rechtzeitig vor der Veranstaltung weiß, welche Bands auftreten werden
  • der Vermieter den Vertrag problemlos kündigen kann, wenn der Mieter ein rechtsextremistisches Konzert durchführt oder durchführen möchte
  • der Mieter durch die Verpflichtung, bei schuldhaften Vertragsverstößen eine Vertragsstrafe zu zahlen, ein Interesse daran hat, den Vertrag einzuhalten, insbesondere hinsichtlich seiner Pflicht, Straftaten der Besucher zu unterbinden bzw. keine extremistische Veranstaltung durchzuführen.

Die Namen von rechtsextremistischen Bands sind zum Teil recht martialisch, sie glorifizieren direkt oder indirekt die NS-Zeit oder entstammen gelegentlich der germanischen Mythologie. In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit etwa 10 bis 15 Skinbands aktiv, die bekanntesten sind die „Liebenfels Kapelle“ (früher und neuerdings wieder „Skalinger“) und die Band „Path of Resistance“.

Haben Vermieter den Verdacht, dass die für die Veranstaltung vorgesehene Band extremistisches Liedgut spielen wird, sollten sie sich über die Band erkundigen. Auskunft können z. B. die Ordnungsämter, aber auch die Polizei geben. Im Zweifelsfall können sich Vermieter auch an die Verfassungsschutzbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern wenden: Telefon: 0385-74200, E-Mail: info@verfassungsschutz-mv.de.

Sollte Ihnen als Vermieter bekannt werden, dass in Ihren Räumlichkeiten eine extremistische Veranstaltung durchgeführt wird oder werden soll, sollten Sie nicht nur umgehend den Mietvertrag kündigen, sondern gleichzeitig die Polizei um Hilfe bitten. Denn auf derartigen Veranstaltungen kommt es – wie oben bereits erwähnt – auch zu Straftaten, welche die Polizei aber nur dann verfolgen kann, wenn sie davon erfährt. Außerdem kann die Polizei eine Veranstaltung auch auflösen, wenn gegen Strafgesetze verstoßen wird, also Straftaten begangen werden. Sie kann dem Vermieter in dem Falle aber auch helfen, sein Hausrecht durchzusetzen und die Veranstaltung gegebenenfalls beenden. Die Erkenntnisse, die die Polizei in einem solchen Falle eventuell erlangt, können zudem hilfreich sein, einen Vertragsverstoß des Mieters zu beweisen.

Weitergehende Informationen können den Broschüren „Rechtsextremistische Musik“ und „Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz entnommen werden. Beide Broschüren können unter www.verfassungsschutz.de heruntergeladen werden. Gleiches gilt auch für die Broschüre „Rechtsextremistische Subkulturen“ des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern.

Hier können Sie den Mustervertrag downloaden

Datum: 18.12.2007


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