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Funktionen und Aufgaben

Der mit der Einrichtung von Verfassungsschutzbehörden verfolgte Zweck ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz. Nach Art. 73 Nr. 10 b GG besteht er im Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des Bestandes und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder. Dieser Grundsatz gilt sowohl für das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch für alle Landesbehörden.

Konkrete Aufgaben des Verfassungsschutzes
Die fest umrissenen Tätigkeiten des Verfassungsschutz sind abschließend in den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder beschrieben. Danach ist es Kernaufgabe der Verfassungsschutzbehörden, bestimmte als "Bestrebungen" bezeichnete Verhaltensweisen zu beobachten. Im Einzelnen sind dies:

  • Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind
  • Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden - sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht (Spionageaktivitäten).

Gegenstand der Beobachtung sind - mit Ausnahme der Spionageaktivitäten - nur politisch bestimmte Verhaltensweisen. Aktivitäten, die keinen politischen Hintergrund haben, - so schädlich sie für den einzelnen, die Gesellschaft oder das Staatswesen auch sind - sind von der gesetzlichen Aufgabenbeschreibung nicht erfasst.

Mitwirkungsaufgaben
die Überprüfung von Geheimnisträgern (personeller Geheimschutz);

  • die Überprüfung von Beschäftigten in lebens- und verteidigungswichtigen Bereichen (personeller Sabotageschutz)
  • Beratung in materiellen Sicherheitsfragen (materieller Geheim- und Sabotageschutz).

Der Verfassungsschutz als Instrument der "wehrhaften Demokratie"
Immer wieder sind Versuche erkennbar, die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ganz oder teilweise zu beseitigen und an ihre Stelle ein autoritäres, diktatorisches Staatssystem zu setzen. Die Gründer der Bundesrepublik Deutschland haben sich deshalb zum Prinzip der "wehrhaften Demokratie" bekannt > mehr Informationen

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