Die Verfassungsschutzbehörden sind als Reaktion auf die Erfahrungen der Weimarer Demokratie und ihres Zerfalls entstanden. Als erste freiheitliche Verfassung Deutschlands war die Weimarer Reichsverfassung vom idealistischen Demokratiemodell der "reinen Toleranz" geprägt. Jede politische Strömung sollte die Möglichkeit haben, sich durchzusetzen, soweit sie nur die erforderliche Mehrheit im Parlament erreichen konnte. Man ging davon aus, dass sich die Demokratie im freien Spiel der Kräfte als die beste denkbare Staatsform von selbst durchsetzen werde.
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Nach dem "Zweiten Weltkrieg" führten die Erfahrungen aus dem Niedergang der Weimarer Republik bei der Erarbeitung des Grundgesetzes zu der Überlegung, ob es nicht doch bestimmte, den Staat und die politischen Kräfte bindende Prinzipien und Werte gibt, ohne deren Existenz von einer freiheitlichen Demokratie nicht gesprochen werden kann. Die neue Verfassungsordnung wurde daher von der Erkenntnis geprägt, dass auch und gerade in einem demokratischen Staat ein Minimalkonsens über seine fundamentalen Werte bestehen muss (sogenannte "wertgebundene Demokratie"). Der Kernbestand unseres Staatswesens, die freiheitliche demokratische Grundordnung, sollte deshalb jeder Disposition entzogen werden.
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