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Was ist Rechtsextremismus?

Weil der Rechtsextremismus an sich über kein homogenes ideologisches Konzept verfügt, gibt es für den Begriff keine einheitliche Definition.

Juristisch betrachtet handelt es sich um Bestrebungen gegen die verfassungsgerichtlich definierte freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 5 Abs. 1 Nr.1 i. V. m. § 6 Abs.1 Nr.1 LVerfSchG). Über einen zu bestimmenden ideologischen Hintergrund sagen die Verfassungsschutzgesetze naturgemäß nichts.

In der Praxis des Verfassungsschutzes werden folgende Merkmale als Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen gewertet. Diese werden in der Literatur als kennzeichnend für ein rechtsextremistisches Weltbild aufgeführt (1):

  • Rechtsextremisten lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung ab und wollen - auch unter Anwendung von Gewalt - ein autoritäres oder gar totalitäres staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll.

Dementsprechend finden sich im Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Ausprägung folgende ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster:

  • ein aggressiver Nationalismus, für den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als „minderwertig" betrachtet
  • der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf „rassischer" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschränkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des „Volkskollektivismus" („Du bist nichts, Dein Volk ist alles") entgegensetzt, Antipluralismus
  • eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis einer Wiederbelebung rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts
  • der Wunsch nach einem „Führerstaat" mit militärischen Ordnungsprinzipien (Militarismus)
  • Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des „Dritten Reiches" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und
  • eine ständige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten

(1) vgl. Armin Pfahl – Traughber, Der organisierte Rechtsextremismus in Deutschland nach 1945, in Wilfried Schubarth, Richard Stöss (Hrsg.), Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz, Opladen 2001, 71 ff.

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