Was ist Rechtsextremismus?
Weil der Rechtsextremismus an sich über kein homogenes ideologisches Konzept verfügt, gibt es für den Begriff keine
einheitliche Definition.
Juristisch betrachtet handelt es sich um Bestrebungen gegen die verfassungsgerichtlich definierte freiheitliche
demokratische Grundordnung (§ 5 Abs. 1 Nr.1 i. V. m. § 6 Abs.1 Nr.1 LVerfSchG). Über einen zu bestimmenden
ideologischen Hintergrund sagen die Verfassungsschutzgesetze naturgemäß nichts.
In der Praxis des Verfassungsschutzes werden folgende Merkmale als Anhaltspunkte für rechtsextremistische
Bestrebungen gewertet. Diese werden in der Literatur als kennzeichnend für ein rechtsextremistisches Weltbild
aufgeführt (1):
- Rechtsextremisten lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung ab und wollen - auch unter Anwendung von
Gewalt - ein autoritäres oder gar totalitäres staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches
Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll.
Dementsprechend finden sich im Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Ausprägung folgende
ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster:
- ein aggressiver Nationalismus, für den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen
als „minderwertig" betrachtet
- der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf „rassischer" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig
einschränkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des „Volkskollektivismus" („Du bist nichts, Dein Volk ist
alles") entgegensetzt, Antipluralismus
- eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis einer Wiederbelebung rassistischen und
damit verbunden antisemitischen Gedankenguts
- der Wunsch nach einem „Führerstaat" mit militärischen Ordnungsprinzipien (Militarismus)
- Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des „Dritten Reiches" und damit verbunden eine Verharmlosung oder
Verherrlichung des Nationalsozialismus und
- eine ständige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repräsentanten
(1) vgl. Armin Pfahl – Traughber, Der organisierte Rechtsextremismus in Deutschland nach 1945, in Wilfried
Schubarth, Richard Stöss (Hrsg.), Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz, Opladen 2001, 71
ff.
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