Geheimschutz
Der Geheimschutz ist ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls und für den demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden lebenswichtige Interessen, die Sicherheit oder den Bestand des Bundes oder eines seiner Länder gefährden kann, geheimgehalten und vor unbekannter Kenntnisnahme geschützt werden.
Der materielle Geheimschutz dient zur Schaffung der organisatorischen und technischen Vorkehrungen zum Schutz von Verschlusssachen und von räumlichen Sicherheitsbereichen.
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Wesentlichstes Instrument des personellen Geheimschutzes ist die Sicherheitsüberprüfung für die Personen, denen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zugewiesen werden soll.
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Der personelle Sabotageschutz soll ebenso wie der personelle Geheimschutz verhindern, dass unzuverlässige Personen in besonderen Sicherheitsbereichen von lebenswichtigen Versorgungseinrichtungen oder von verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt werden.
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