Der personelle Sabotageschutz soll ebenso wie der personelle Geheimschutz verhindern, dass unzuverlässige Personen in besonderen Sicherheitsbereichen von lebenswichtigen Versorgungseinrichtungen oder von verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Sicherheitsüberprüfung zum Sabotageschutz in Mecklenburg-Vorpommern sind im Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG M-V) geregelt.
Die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die auf sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen tätig werden sollen, erfolgen als einfache Sicherheitsüberprüfung in einem formalisierten Verfahren, das dem beim personellen Geheimschutz entspricht.
Weitere Vorschriften zum personellen Sabotagschutz gibt es auch im Atomgesetz (AtomG) und im Luftverkehrsgesetz
(LuftVG).