Wesentlichstes Instrument des personellen Geheimschutzes ist die Sicherheitsüberprüfung für die Personen, denen eine
sicherheitsempfindliche Tätigkeit zugewiesen werden soll. Die rechtlichen Voraussetzungen für die
Sicherheitsüberprüfung in Mecklenburg-Vorpommern sind im Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von
Sicherheitsüberprüfungen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG MV) geregelt.
Sicherheitsüberprüfungen können sowohl im Behördenbereich als auch im nicht öffentlichen Bereich erfolgen.
Hervorzuheben ist, dass niemand ohne seine ausdrückliche Zustimmung einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden
darf.
Das SÜG MV unterscheidet drei Überprüfungsarten: die einfache Sicherheitsüberprüfung, die erweiterte
Sicherheitsüberprüfung sowie die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen. Die Art der
durchzuführenden Sicherheitsüberprüfung richtet sich nach der konkret auszuübenden Tätigkeit.
Ziel der Sicherheitsüberprüfung ist die Feststellung von Sicherheitsrisiken. Ein Sicherheitsrisiko liegt zum Beispiel
vor bei Unzuverlässigkeit, fehlender Verfassungstreue oder Erpressbarkeit beziehungsweise bei besonderer Gefährdung
durch Anbahnungs- oder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste.
Personen, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zugang zu
Verschlusssachen oder in sensible Bereiche verwehrt werden.