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Personeller Geheimschutz

Wesentlichstes Instrument des personellen Geheimschutzes ist die Sicherheitsüberprüfung für die Personen, denen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zugewiesen werden soll. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Sicherheitsüberprüfung in Mecklenburg-Vorpommern sind im Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG MV) geregelt.

Sicherheitsüberprüfungen können sowohl im Behördenbereich als auch im nicht öffentlichen Bereich erfolgen. Hervorzuheben ist, dass niemand ohne seine ausdrückliche Zustimmung einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden darf.

Das SÜG MV unterscheidet drei Überprüfungsarten: die einfache Sicherheitsüberprüfung, die erweiterte Sicherheitsüberprüfung sowie die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen. Die Art der durchzuführenden Sicherheitsüberprüfung richtet sich nach der konkret auszuübenden Tätigkeit.

Ziel der Sicherheitsüberprüfung ist die Feststellung von Sicherheitsrisiken. Ein Sicherheitsrisiko liegt zum Beispiel vor bei Unzuverlässigkeit, fehlender Verfassungstreue oder Erpressbarkeit beziehungsweise bei besonderer Gefährdung durch Anbahnungs- oder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste.
Personen, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zugang zu Verschlusssachen oder in sensible Bereiche verwehrt werden.


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