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Materieller Geheimschutz


Der materielle Geheimschutz dient zur Schaffung der organisatorischen und technischen Vorkehrungen zum Schutz von Verschlusssachen und von räumlichen Sicherheitsbereichen. Die rechtlichen Voraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern sind in der Verschlusssachenanweisung Mecklenburg-Vorpommern (VSA MV) geregelt

Die Verschlusssachenanweisung enthält unter anderem Regelungen über die Geheimhaltungsgrade von Verschlusssachen, ihre Herstellung und Kennzeichnung, ihre Aufbewahrung und Sicherung sowie ihre Weitergabe und ihren Transport.

Speziell zum Schutz der Informations- und Kommunikationstechniken wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Beratung zu allen Sicherheitsfragen beim Einsatz von Telefoneinrichtungen, Computern sowie bei der Nutzung des Internets.

 


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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut