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Das Verbot der Organisation Kalifatstaat

Die Militanz des Kalifatsstaates, die nicht zuletzt darin zum Ausdruck kam, dass die Organisation seit 1996 den Djihad, den Heiligen Krieg - erforderlichenfalls unter Einsatz des "Schwertes" und unter Inkaufnahme des Todes - zur weltweiten Durchsetzung eines islamistischen Gottesstaates propagierte, ließen in der öffentlichen Diskussion die Forderung nach einem Verbot laut werden. Dies umso mehr, als Vertreter des Kalifatsstaates die Terroranschläge in den USA mit Wohlwollen zur Kenntnis nahmen. Dieses Verbot erfolgte am 8. Dezember 2001.

Das Verbot bezieht sich auf den Kalifatsstaat (Hilafet Devleti), die dazugehörige, in den Niederlanden registrierte Stiftung "Diener des Islam", soweit sie sich in Deutschland betätigt, sowie 17 Teilorganisationen, weil sich deren Aktivitäten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten. Außerdem gefährdeten sie die innere Sicherheit sowie insbesondere außenpolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland.

Am 19. September 2002 wurden weitere 16 Teilorganisationen des "Kalifatsstaats" vom BMI verboten.

 

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